Wettbewerb Mobile VR Jam
Allgemeine Teilnahmebedingungen
ES IST KEIN KAUF ERFORDERLICH, UM AN DIESEM WETTBEWERB TEILZUNEHMEN BZW. EINEN PREIS ZU GEWINNEN. EIN KAUF ERHÖHT DEINE GEWINNCHANCEN NICHT. DIESE BEDINGUNGEN SIND UNGÜLTIG, WENN SIE VON RECHTS WEGEN UNTERSAGT SIND.
PREISTRÄGER/INNEN MÜSSEN MÖGLICHERWEISE PREISANNAHME-DOKUMENTE AUSFÜLLEN UND DIESE INNERHALB VON FÜNF (5) TAGEN AB DEM AUSSTELLUNGSDATUM DER BENACHRICHTIGUNG ZURÜCKSENDEN ODER DER PREIS VERFÄLLT MÖGLICHERWEISE (NACH ALLEINIGEM ERMESSEN DES SPONSORS); WEITERE EINZELHEITEN HIERZU WEITER UNTEN.
DURCH TEILNAHME AN DIESEM WETTBEWERB ERKLÄRT SICH JEDE/R TEILNEHMER/IN DAMIT EINVERSTANDEN, DASS IHRE/SEINE (WEITER UNTEN DEFINIERTE) SOFTWARE ZUM ÖFFENTLICHEN HERUNTERLADEN UND ZUR KOSTENFREIEN NUTZUNG WÄHREND DES WETTBEWERBSZEITRAUMS SOWIE WÄHREND DES BEURTEILUNGSPROZESSES ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD; NÄHERE EINZELHEITEN HIERZU FOLGEN WEITER UNTEN. WENN SIE/ER ALS GEWINNER/IN IN DIESEM WETTBEWERB AUSGEWÄHLT WIRD UND SICH DAFÜR ENTSCHEIDET, IHRE/SEINE SOFTWARE ZUR ÖFFENTLICHEN NUTZUNG BZW. VERBREITUNG ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN (ABGESEHEN VON DERJENIGEN NUTZUNG BZW. VERBREITUNG, DIE IM RAHMEN DIESES WETTBEWERBS ERFORDERLICH IST), STIMMT JEDE/R TEILNEHMER/IN WEITERHIN MINDESTENS ZU, DASS SIE/ER IHRE/SEINE SOFTWARE ÜBER DEN OCULUS STORE DES SPONSORS (ODER EIN ANDERES GESCHÄFT DES SPONSORS, FALLS DIES IN DER ZUKUNFT NACH ALLEINIGEM ERMESSEN DES SPONSORS GEÄNDERT WIRD) („OCULUS STORE“) FÜR EINEN ZEITRAUM VON NICHT WENIGER ALS ZWEI (2) TAGEN BZW. SO LANGE ZUR VERFÜGUNG STELLT, WIE DER/DIE GEWINNER/IN EINE SOLCHE SOFTWARE ÖFFENTLICH VERFÜGBAR MACHT. TEILNEHMER/INNEN MÜSSEN EIN GÜLTIGES KONTO HABEN UND DIE BEDINGUNGEN VON CHALLENGEPOST.COM EINHALTEN, UM TEILZUNEHMEN.
DURCH TEILNAHME AN DIESEM WETTBEWERB ERKLÄRT SICH DER/DIE TEILNEHMER/IN MIT DIESEN ALLGEMEINEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN („TEILNAHMEBEDINGUNGEN“) EINVERSTANDEN; DIESE STELLEN EINEN VERTRAG DAR , LIES SIE DIR ALSO SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR DU TEILNIMMST. OHNE EINSCHRÄNKUNG ENTHÄLT DIESER VERTRAG FREISTELLUNGEN VON DEM/DER TEILNEHMER/IN GEGENÜBER DEM SPONSOR (D. H. EINE ANFORDERUNG, DASS DER/DIE TEILNEHMER/IN DEN SPONSOR VOR BESTIMMTEN SCHÄDEN SCHÜTZT BZW. FÜR DIESE SCHADLOS HÄLT) SOWIE EINE BESCHRÄNKUNG DER RECHTE UND RECHTSMITTEL DER TEILNEHMERIN BZW. DES TEILNEHMERS.
ÜBERSICHT: Der Wettbewerb Mobile VR Jam („Wettbewerb“) wird von Oculus VR, LLC gesponsert („Sponsor“). Der Wettbewerb beginnt um 7:00:00 pazifischer Zeit (Pacific Time – „PT“) am 25. Februar 2015 (15:00:00 Uhr UTC/ 16:00:00 Uhr MEZ am 25. Februar 2015) und endet um 8:59:59 Uhr PT am 11. Mai 2015 (15:59:59 Uhr UTC/17:59:59 Uhr MESZ am 11. Mai 2015) („Wettbewerbszeitraum“). Im Sinne dieser Teilnahmebedingungen beginnt der „Einreichungszeitraum“ um 12:00:00 Uhr PT am 13. April 2015 (07:00:00 Uhr UTC/09:00:00 Uhr MESZ am 13. April 2015) und endet um 8:59:59 Uhr PT am 11. Mai 2015 (15:59:59 Uhr UTC/17:59:59 Uhr MESZ am 11. Mai 2015). Im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist der „Stichtag für Meilenstein 1“ um 8:59:59 Uhr PT am 20. April 2015 (15:59:59 Uhr UTC/17:59:59 Uhr MESZ am 20. April 2015), der „Stichtag für Meilenstein 2“ um 8:59:59 Uhr PT am 27. April 2015 (15:59:59 Uhr UTC/17:59:59 Uhr MESZ am 27. April 2015) und der „Stichtag für Meilenstein 3“ um 8:59:59 Uhr PT am 4. Mai 2015 (15:59:59 Uhr UTC/17:59:59 Uhr MESZ am 4. Mai 2015).
Um das Teilnahmeverfahren einzuleiten, muss ein/e Teilnahmeberechtigte/r zunächst auf die Seite vrjam.challengepost.com („Wettbewerbs-Webseite“) gehen, sich bei seinem/ihrem Konto auf dem Dienst von ChallengePost, Inc. („ChallengePost“) anmelden (oder ein Konto erstellen, wenn er/sie noch keines hat) und sich für diesen Wettbewerb auf der Wettbewerbs-Webseite „registrieren“. Teilnahmeberechtigte müssen dann festlegen, ob sie als Einzelperson, Team oder Organisation (jeder Begriff wird nachfolgend definiert) an diesem Wettbewerb teilnehmen werden. Sobald dies festgelegt ist, kann die/das teilnahmeberechtigte Einzelperson, Team oder Organisation an diesem Wettbewerb teilnehmen, indem sie/es während des Einreichungszeitraums die Wettbewerbs-Webseite besucht und das weiter unten erläuterte, mehrstufige Teilnahmeverfahren vollständig durchläuft; dieses verlangt, dass der/die Teilnehmer/in (Definition nachfolgend) ein Software-Programm erstellt, entwickelt und einreicht. Die Registrierung wird ab dem Beginn des Wettbewerbszeitraums möglich sein. Um teilnahmeberechtigt zu sein, müssen sich Teilnehmer/innen zu einem Zeitpunkt zwischen dem Beginn des Wettbewerbszeitraums und dem Stichtag für Meilenstein 1 auf der Wettbewerbs-Webseite registrieren. Anschließend müssen Teilnehmer/innen spätestens bis zu vier (4) Stichtagen verschiedene Inhalte einreichen; diese liegen im Zeitraum vom Anfang des Einreichungszeitraums und über dessen gesamte Dauer hinweg. Wenn du dich schon vor dem Beginn des Einreichungszeitraums registrierst, kannst du diese Zeit gegebenenfalls dafür nutzen, über die Wettbewerbs-Webseite potenzielle Teammitglieder (falls vorhanden) zu treffen und dich mit ihnen abzustimmen. Aufgrund ihrer inhärenten Funktionalität ermöglicht es die Wettbewerbs-Webseite Besuchern/Besucherinnen, sich weiterhin während des gesamten Wettbewerbszeitraums zu registrieren; allerdings sind diejenigen, die sich nach dem Stichtag für Meilenstein 1 registrieren, nicht berechtigt, an diesem Wettbewerb teilzunehmen bzw. ihn zu gewinnen.
Teilnahmeberechtigte Beiträge, die wir gemäß diesen Teilnahmebedingungen erhalten haben, werden einem zweistufigen Bewertungsprozess unterworfen. Zunächst werden alle teilnahmeberechtigten Beiträge, die wir im Rahmen dieses Wettbewerbs erhalten haben, von einem Gremium, das aus vom Sponsor ausgewählten Juroren besteht (Definition weiter unten), geprüft und bewertet. In dieser ersten Stufe des Bewertungsprozesses werden die Juroren ihre Prüfung auf die von jedem/jeder Teilnehmer/in eingereichte Software-Beschreibung sowie das Fortschrittsbild und -video (alle Begriffe werden nachfolgend definiert) beschränken und lediglich eine flüchtige Prüfung der Software des Teilnehmers/der Teilnehmerin durchführen, um zu bestätigen, dass sie wie beschrieben funktioniert. Auf der Grundlage dieser ersten Prüfung wird die erste Jury mindestens fünfzig (50) Gesamt-„Finalisten“ auswählen (gemäß Definition und genauerer Beschreibung weiter unten). Diese Finalisten werden dann von einem zweiten, aus vom Sponsor ausgewählten Juroren bestehenden Gremium bewertet, das gemäß den Beurteilungsverfahren wie im Abschnitt „Auswahl der Gewinner/innen“ weiter unten beschrieben sechsundzwanzig (26) Gesamtgewinner/innen auswählt: Siebzehn (17) Gewinner/innen aus der Kategorie Spiele und neun (9) Gewinner/innen aus der Kategorie App/Erlebnis (beide Begriffe werden nachfolgend definiert und erläutert). Die Gewinner/innen aus der Kategorie Spiele teilen sich folgendermaßen auf: Ein/e (1) Platinpreis-Gewinner/in, zwei (2) Goldpreis-Gewinner/innen, vier (4) Silberpreis-Gewinner/innen und zehn (10) Bronzepreis-Gewinner/innen. Die Gewinner/innen aus der Kategorie App/Erlebnis teilen sich folgendermaßen auf: Ein/e (1) Platinpreis-Gewinner/in, zwei (2) Goldpreis-Gewinner/innen, zwei (2) Silberpreis-Gewinner/innen und vier (4) Bronzepreis-Gewinner/innen. Darüber hinaus werden die teilnahmeberechtigten Beiträge während des Öffentlichen Abstimmungszeitraums (Definition nachfolgend) einer öffentlichen Abstimmung durch die Nutzer/innen der Wettbewerbs-Webseite unterworfen; dies wird weiter unten ausführlicher beschrieben. Nach Abschluss des Öffentlichen Abstimmungszeitraums wird der eine (1) Beitrag aus der Kategorie Spiele, welcher die meisten berechtigten, unangezweifelten Stimmen erhalten hat – vorbehaltlich einer Überprüfung – zum/zur Spiele-Gewinner/in der Gemeinschaftswahl erklärt und der eine (1) Beitrag aus der Kategorie App/Erlebnis, welcher die meisten berechtigten, unangezweifelten Stimmen erhalten hat – vorbehaltlich einer Überprüfung – zum/zur Gemeinschaftswahl-Gewinner/in der Sparte App bzw. Erlebnis erklärt. DIE PREISE IN DIESEM WETTBEWERB WERDEN AN DENJENIGEN/DIEJENIGE TEILNEHMER/IN VERGEBEN, DER/DIE IN DEM ENTSPRECHENDEN BEITRAG GENANNT WIRD (GLEICHGÜLTIG, OB ES SICH UM EINE EINZELPERSON, EIN TEAM ODER EINE ORGANISATION HANDELT). WENN ES SICH BEI DEM/DER TEILNEHMER/IN UM EIN TEAM HANDELT (GEMÄSS DEFINITION IN DIESEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN), DANN WIRD DER PREIS ZU GLEICHEN TEILEN UNTER ALLEN NATÜRLICHEN PERSONEN, DIE WÄHREND DES TEILNAHMEVERFAHRENS ALS TEIL DES TEILNEHMER-TEAMS GENANNT WURDEN, AUFGETEILT, ES SEI DENN, ETWAS ANDERES WIRD VOM SPONSOR ODER EINEM PREISBEREITSTELLER FESTGELEGT.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG: Für die Zwecke dieses Wettbewerbs bedeutet „Geltungsbereich“ die USA, Kanada (ohne Quebec), das Vereinigte Königreich, Deutschland, Frankreich, Schweden, die Niederlande, Australien, Neuseeland, Südkorea, die Schweiz, Norwegen, Polen, Österreich, Belgien, Russland, Thailand, Singapur, Indien, Mexiko und Japan. An diesem Wettbewerb dürfen nur die nachfolgenden Personen teilnehmen:
(a) Natürliche Personen, die am Datum der Teilnahme (i) ihren Wohnsitz in einer Nation innerhalb des Geltungsbereichs haben und (ii) mindestens achtzehn (18) Jahre alt und in der Gerichtsbarkeit ihres Wohnsitzes (z. B. Land, Provinz, Staat, Landkreis, Hoheitsgebiet, Bezirk usw.) volljährig sind (jede eine „Einzelperson“) oder
(b) juristische Personen und Organisationen, die am Datum der Teilnahme rechtmäßig gegründet sind oder durch eine Gerichtsbarkeit innerhalb des Geltungsbereichs anerkannt wurden und die ihren Hauptgeschäftssitz im Geltungsbereich haben (jede eine „Organisation“) oder
(c) ein Zusammenschluss von nicht mehr als zehn (10) Einzelpersonen, der keine rechtlich anerkannte Rechtspersönlichkeit darstellt; vorausgesetzt, dass es sich bei jeder natürlichen Person, die Teil eines solchen Zusammenschlusses ist, um (i) eine Person mit gesetzlichem Wohnsitz in einer Nation innerhalb des Geltungsbereichs handelt und (ii) diese mindestens achtzehn (18) Jahre alt und in der Gerichtsbarkeit ihres bzw. seines Wohnsitzes volljährig ist (jeder ein „Team“). Ein Team-Teilnehmer darf nicht weniger als zwei (2) und nicht mehr als zehn (10) Mitglieder haben.
(Wo keine Unterscheidung erforderlich ist, wird jede Einzelperson, jede Organisation bzw. jedes Team (einschließlich jedes Teammitglieds), die/das an diesem Wettbewerb teilnimmt bzw. Schritte zur Teilnahme unternimmt, in diesen Bedingungen als ein/e „Teilnehmer/in“ bezeichnet).
Mitarbeiter, Führungskräfte, Direktoren, Mitglieder, Geschäftsführer, Vertreter und Beauftragte des Sponsors oder irgendwelche anderen Rechtspersönlichkeiten, die an dem Design, der Hervorhebung, dem Marketing, der Verwaltung oder der Durchführung dieses Wettbewerbs beteiligt sind (außer ChallengePost und Unity (Definition nachfolgend)) oder jedwede ihrer jeweiligen Unternehmenspartner, Muttergesellschaften, Geschäftssparten, Tochterunternehmen, verbundenen Unternehmen, Rechtsnachfolger und Werbe-, Promotions- und PR-Agenturen (zusammen mit ChallengePost die „Wettbewerbs-Rechtspersonen“) sowie jedwede Familienangehörigen bzw. im selben Haushalt lebenden Personen (unabhängig von einer möglichen Verwandtschaft) jedweder solcher Personen sind nicht berechtigt, an diesem Wettbewerb teilzunehmen bzw. einen Preis zu gewinnen. Im Sinne dieses Wettbewerbs gilt der Begriff „Familienmitglied“ für jedwede/n/s Ehegattin/Ehegatten, Partner/in, Eltern, Erziehungsberechtigte/n, Kind, Geschwister, Großeltern, Enkelkind oder angeheiratete Verwandte.
Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (einschließlich jedes Teammitglieds) darf keiner rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtung unterliegen, die seine/ihre Teilnahme an diesem Wettbewerb – wie in diesen Offiziellen Regeln beschrieben – untersagen würde. Wenn die Teilnahme an diesem Wettbewerb zu einem Verstoß seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin gegen ein für ihn/sie geltendes Recht oder irgendeinen Vertrag, bei dem er/sie eine Vertragspartei ist, führen würde, so ist ein/e solche/r Teilnehmer/in nicht teilnahmeberechtigt. Die Teilnahme an diesem Wettbewerb stellt die vollständige und bedingungslose Zustimmung des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin zu diesen Teilnahmebedingungen sowie den Entscheidungen des Sponsors, die in allen Belangen endgültig und rechtsverbindlich sind, dar; gleichzeitig akzeptiert er/sie diese. Jedwede natürliche Person, die irgendeinen Teil des in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Teilnahmeverfahrens im Namen eines Organisation-Teilnehmers ausfüllt, muss berechtigt sein, diese Organisation rechtlich zu binden.
TEILNAHME: Um teilzunehmen müssen Teilnahmeberechtigte eine Software erstellen, entwickeln und einreichen, die (i) ausdrücklich unter Einsatz des mobilen Software Development Kits („SDK“) von Oculus für die Teilnahme an diesem Wettbewerb entworfen wurde und (ii) diese Teilnahmebedingungen vollständig einhält; dazu gehört auch jede einzelne Bedingung der weiter unter erläuterten Einreichungsanforderungen („Software“). Die Software des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin sowie die damit verbundenen erforderlichen Inhalte sind während des Einreichungszeitraums über ein aus bis zu vier (4) Stufen bestehendes Einreichungsverfahren bis zu den genannten Stichtagen beim Sponsor einzureichen und müssen innerhalb dieser Fristen bei ihm eingehen (nähere Erläuterungen nachfolgend). Der/Die Teilnehmer/in hat die Links und Anweisungen auf der Wettbewerbs-Webseite zu befolgen, um die im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen erforderlichen Einreichungen zu erbringen.
(1) Einreichung der Software- und Teilnehmer-Übersicht: Zu jedem beliebigen Zeitpunkt zwischen dem Beginn des Einreichungszeitraums und dem Stichtag für Meilenstein 1 können Teilnahmeberechtigte das Teilnahmeverfahren einleiten, indem sie über die Wettbewerbs-Webseite eine Beschreibung der Software, die der/die Teilnehmer/in für diesen Wettbewerb entwickelt hat oder noch entwickelt, ein Bild der Design-Dokumentation sowie die erforderlichen Informationen über den/die Teilnehmer/in selbst (zusammen die „Software- und Teilnehmer-Übersicht“) einreichen. Die Software- und Teilnehmer-Übersicht muss die weiter unten genannten Einreichungsanforderungen sowie folgende Bedingungen vollständig erfüllen:
- Beschreibung der entwickelten Software mit etwa fünfhundert (500) oder weniger Wörtern.
- Sie muss ein Bild oder eine Concept Art aus der Design-Dokumentation im Zustand zum Zeitpunkt der Einreichung enthalten. (Dieses Konzeptbild und die schriftliche Beschreibung in der vorangegangenen Bestimmung werden in diesen Teilnahmebedingungen zusammen als die „Software-Beschreibung“) bezeichnet.
- Angabe, ob es sich bei dem/der Teilnehmer/in um eine Einzelperson, ein Team oder eine Organisation handelt.
- Wenn es sich bei dem/der Teilnehmer/in um ein Team handelt, muss die Software- und Teilnehmer-Übersicht die ChallengePost Nutzer-ID eines jeden Teammitglieds enthalten.
- Wenn es sich bei dem/der Teilnehmer/in um eine Organisation handelt, so muss die natürliche Person, die mit der ChallengePost Nutzer-ID verknüpft ist, die für die Registrierung beim Wettbewerb verwendet wurde, und die tatsächlich jedwede Teilnehmer-Inhalte (gemäß Definition weiter unten und einschließlich u. a. der Software- und Teilnehmer-Übersicht) einreicht, berechtigt sein, die Organisation rechtlich zu binden.
- Sie muss eine Angabe enthalten, in welcher „Kategorie“ du deine Software einreichen möchtest. Wenn deine Software ein Spiel sein wird, wähle bitte die „Kategorie Spiele“ aus. Wenn deine Software eine erlebnisbasierte oder sonstige Art von App (aber kein Spiel) sein wird, wähle die „Kategorie App/Erlebnis“. Wie weiter unten beschrieben, kannst du dies bis zum Ende des Wettbewerbszeitraums ändern.
- Auswahl, welche Maschine du für die Entwicklung deiner Software verwenden wirst („Maschine“) oder wähle „sonstige/unentschlossen“ oder eine ähnliche Möglichkeit, wenn du dich noch nicht entschieden hast.
- Angabe der Oculus-ID des Teilnehmers/der Teilnehmerin an (bei einem Team auch eine Oculus-ID für jedes Teammitglied oder bei einer Organisation diejenige Oculus-ID, die mit der Organisation verknüpft ist).
- Beantwortung aller anderen Fragen und Bereitstellung sämtlicher sonstigen Informationen oder Inhalte, die gegebenenfalls von bzw. auf der Wettbewerbs-Webseite gefordert werden.
- Die Software- und Teilnehmer-Übersicht kann, aber muss nicht, auch eines oder beide der folgenden Elemente enthalten: (a) Einen Link zu einem Video (nicht mehr als fünf (5) Minuten lang), das den/die Teilnehmer/in und/oder die Software beschreibt, die eingereicht werden soll oder (b) einen Link zu einer Webseite über den/die Teilnehmer/in bzw. seine/ihre Software. Entscheidet sich der/die Teilnehmer/in dafür, ein Video einzureichen, so kann er/sie das Video nicht direkt auf die Wettbewerbs-Webseite hochladen. Das Video ist auf dem Online-Videodienst von YouTube, Inc. („YouTube“) oder von Vimeo, LLC („Vimeo“) (jeweils eine „Hosting-Webseite“) zu hosten und muss öffentlich sichtbar sein. Für die Nutzung der Hosting-Webseite seitens des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin zum Posten seines/ihres Videos sind alle geltenden Bedingungen der Hosting-Webseite zu beachten (dazu zählen für Videos, die auf YouTube gepostet werden, u. a. sowohl die YouTube Community-Richtlinien als auch die YouTube Nutzungsbedingungen für Videos, die auf Vimeo gepostet werden, sowohl die Vimeo-Leitlinien als auch die Vimeo Nutzungsbedingungen). Um ein Video als Teil der Software- und Teilnehmer-Übersicht einzureichen, sollte der/die Teilnehmer/in in seiner/ihrer Einreichung einen Link zu dem auf der jeweiligen Hosting-Webseite gehosteten Video angeben (und nicht das Video selbst einfügen).
Die Software- und Teilnehmer-Übersicht muss bis spätestens zum Stichtag für Meilenstein 1 über die Wettbewerbs-Webseite (vrjam.challengepost.com) eingereicht und dort eingegangen sein. Wie bereits weiter oben angeführt, ermöglicht es die Wettbewerbs-Webseite aufgrund ihrer inhärenten Funktionalität Besuchern/Besucherinnen weiterhin, sich bis zum Ende des Wettbewerbszeitraum für den Wettbewerb zu „registrieren“. Allerdings sind nur diejenigen, die die Software- und Teilnehmer-Übersicht bis zum Stichtag für Meilenstein 1 einreichen, berechtigt, am Wettbewerb teilzunehmen und möglicherweise einen Preis zu gewinnen.
Nach dem Stichtag für Meilenstein 1 sendet der Sponsor oder sein festgelegter Vertreter eine E-Mail an jede/n Teilnehmer/in (also für jedweden Team-Teilnehmer auch an jedes angegebene Teammitglied), so dass jede/r Teilnehmer/in (bzw. jedes Teammitglied) die Möglichkeit erhält, eine Ausfertigung dieser Teilnahmebedingungen durchzulesen und elektronisch zu unterzeichnen („E-Mail mit den Teilnahmebedingungen“), um dann die ausgefüllten Teilnahmebedingungen an den Sponsor zurückzusenden. Bei Organisation-Teilnehmern wird die E-Mail mit den Teilnahmebedingungen außerdem einige zusätzliche Informationen über den/die Teilnehmer/in anfordern. Jede/r Teilnehmer/in (also auch ALLE Mitglieder eines Team-Teilnehmers) muss diese Teilnahmebedingungen innerhalb von vier (4) Tagen, nachdem der Sponsor die E-Mail mit den Teilnahmebedingungen abgesendet hat, (oder innerhalb eines anderen, in der E-Mail mit den Teilnahmebedingungen beschriebenen Zeitrahmens) durchlesen und prüfen, ausfüllen, ihnen zustimmen, sie unterzeichnen und an den Sponsor übermitteln (gemäß den Anweisungen in der E-Mail mit den Teilnahmebedingungen) . Wenn irgendeine E-Mail mit den Teilnahmebedingungen als unzustellbar zurückkommt oder der/die Teilnehmer/in (oder irgendein Mitglied eines Team-Teilnehmers) auf andere Weise nicht erreichbar ist oder wenn der/die Teilnehmer/in (oder irgendein Mitglied eines Team-Teilnehmers) es versäumt, ein ausgefülltes Exemplar dieser Teilnahmebedingungen gemäß den Anweisungen in der E-Mail mit den Teilnahmebedingungen rechtzeitig zu unterzeichnen und an den Sponsor zu senden, dann wird diese/r Teilnehmer/in (einschließlich aller Mitglieder des entsprechenden Team-Teilnehmers) disqualifiziert und ist für die Teilnahme an diesem Wettbewerb nicht berechtigt.
(2) Einreichung des Fortschritt-Screenshots: Zu jedem beliebigen Zeitpunkt zwischen dem Beginn des Einreichungszeitraums und dem Stichtag für Meilenstein 2 können Teilnahmeberechtigte das Teilnahmeverfahren fortsetzen, indem sie ein von der Software in ihrer dann aktuellen Form aufgenommenes Bildschirmbild oder auch mehrere Bildschirmbilder („Fortschrittsbild“) einreichen. Das Fortschrittsbild muss die unten genannten Einreichungsanforderungen vollständig erfüllen und spätestens bis zum Stichtag für Meilenstein 2 über die Wettbewerbs-Webseite (vrjam.challengepost.com) eingereicht und dort eingegangen sein.
(3) Einreichung des Fortschrittsvideos: Zu jedem beliebigen Zeitpunkt zwischen dem Beginn des Einreichungszeitraums und dem Stichtag für Meilenstein 3 können Teilnahmeberechtigte das Teilnahmeverfahren fortsetzen, indem sie ein Demo-Video einreichen, das den Fortschritt des Teilnehmers/ der Teilnehmerin bei der Entwicklung der Software bis zu dem Zeitpunkt zeigt („Fortschrittsvideo“). Das Fortschrittsvideo muss die weiter unten genannten Einreichungsanforderungen vollständig erfüllen und außerdem:
- Filmmaterial von der zum Zeitpunkt der Einreichung bestehenden Software erfassen.
- Nicht länger als fünf (5) Minuten dauern.
- Auf einer der Hosting-Webseiten gehostet sein und sämtliche geltenden Bedingungen der Hosting-Webseite einhalten. Das Fortschrittsvideo muss während des gesamten Wettbewerbszeitraums, der Auswahl der Gewinner/innen und der Preisverleihung in diesem Wettbewerb auf der jeweiligen Hosting-Webseite öffentlich sichtbar sein. Sollte es der/die Teilnehmer/in versäumen, sein/ihr Fortschrittsvideo auf einer der Hosting-Webseiten zu posten oder irgendwelche der geltenden Bestimmungen der Hosting-Webseite einzuhalten, oder sollte das Fortschrittsvideo während der Verleihung der Preise in diesem Wettbewerb aus irgendeinem Grund nicht öffentlich auf der Hosting-Webseite sichtbar sein, so kann der Sponsor den/die Teilnehmer/in disqualifizieren.
Ein Link zum auf der Hosting-Webseite gehosteten Fortschrittsvideo des Teilnehmers/der Teilnehmerin muss spätestens bis zum Stichtag für Meilenstein 3 über die Wettbewerbs-Webseite (vrjam.challengepost.com) eingereicht und dort eingegangen sein.
(4) Einreichung der funktionierenden Software mittels eines zweistufigen Prozesses:
(a) Hochladen der Software und Erhalt eines Links. Zu jedem beliebigen Zeitpunkt während des Einreichungszeitraums kann ein/e Teilnahmeberechtigte/r das Teilnahmeverfahren fortsetzen, indem er/sie eine voll funktionsfähige Version der Software gemäß den auf der Wettbewerbs-Webseite dargelegten Anweisungen beim Sponsor einreicht. Der Sponsor wird dem/der Teilnehmer/in dann einen Link zur Software bereitstellen (der „Link“).
(b) Einreichung des Links über die Wettbewerbs-Webseite. Zum Schluss kann ein/e Teilnahmeberechtigte/r seine/ihre Teilnahme an diesem Wettbewerb abschließen, indem er/sie spätestens bis zum Ende des Einreichungszeitraums den Link über die Wettbewerbs-Webseite unter vrjam.challengepost.com einreicht.
Indem er/sie Software wie oben beschrieben einreicht und den Link auf der Wettbewerbs-Webseite postet, versteht der/die Teilnehmer/in und stimmt zu, dass seine/ihre Software während des WETTBEWERBSZEITRAUMS UND ÜBER DEN GESAMTEN BEURTEILUNGSPROZESS HINWEG Mitgliedern der Öffentlichkeit kostenlos über die Wettbewerbs-Webseite zur Verfügung gestellt wird, DIE die Software des Teilnehmers/der Teilnehmerin herunterladen UND verwenden können. Der Sponsor wird DAS ANBIETEN DES LINKS ZUM HERUNTERLADEN der Software des/der Teilnehmer/in über die Wettbewerbs-Webseite nach dem Abschluss des Beurteilungsprozesses (CA. AM 27. MAI 2015) einstellen. Jedoch versteht der/die Teilnehmer/in und stimmt zu, dass weder der Sponsor noch irgendein anderes WETTBEWERBSUNTERNEHMEN irgendeinen Einfluss auf oder Haftung für die fortgesetzte Nutzung oder die weitere Verbreitung der Software des Teilnehmers/der Teilnehmerin durch irgendeine Person, die sie herunterlädt, hat. Bitte erwäge dieses Risiko sorgfältig, bevor du dich entschließt, an diesem Wettbewerb teilzunehmen.
Die Software- und Teilnehmer-Übersicht, das Fortschrittsbild und -video, die Software sowie jedwedes sonstiges Text-, Bild- und audiovisuelle Material, der Code, die Software oder sonstige Inhalte, die ein/e Teilnehmer/in dem Sponsor im Rahmen dieses Wettbewerbs einreicht, werden zusammenfassend als die „Teilnehmer-Inhalte“ des Teilnehmers/der Teilnehmerin bezeichnet und stellen den „Beitrag“ des Teilnehmers/der Teilnehmerin dar, wenn sie im Einklang mit diesen Teilnahmebedingungen sowie sämtlichen Anweisungen des Sponsors eingereicht und tatsächlich vom Sponsor erhalten wurden. Alle berechtigten Beiträge, die während des Wettbewerbszeitraums eingehen, werden – wie im Abschnitt „Auswahl der Gewinner/innen“ näher beschrieben – beurteilt.
EINE ANMERKUNG ZUR MEILENSTEINSTRUKTUR, ZUR WAHRUNG DER TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND ZUR MÖGLICHKEIT DER ÜBERARBEITUNG BIS ZUM ENDE DES EINREICHUNGSZEITRAUMS: Um teilnahmeberechtigt zu sein, muss der Sponsor die Software- und Teilnehmer-Übersicht eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin bis spätestens zum Stichtag für Meilenstein 1, das Fortschrittsbild bis spätestens zum Stichtag für Meilenstein 2, das Fortschrittsvideo spätestens bis zum Stichtag für Meilenstein 3 und die funktionierende Software bis spätestens zum Ende des Einreichungszeitraums erhalten. Der/Die Teilnehmer/in braucht jedoch nicht jede Komponente separat einzureichen, wenn mehr als eine Komponente vor dem entsprechenden Stichtag fertiggestellt ist. Darüber hinaus gilt, dass eine ausgefüllte Software- und Teilnehmer-Übersicht sowie das Fortschrittsbild und -video zwar gemäß dem oben beschriebenen Zeitplan rechtzeitig eingereicht werden müssen, damit der/die Teilnehmer/in in diesem Wettbewerb teilnahmeberechtigt bleibt, allerdings müssen sie erst bis zum Ende des Einreichungszeitraums fertiggestellt werden. Teilnehmer/innen können ihre Software- und Teilnehmer-Übersicht, sowie das Fortschrittsbild und -video jederzeit vor dem Ende des Einreichungszeitraums aktualisieren oder ändern; dazu zählt auch die Bereitstellung einer aktualisierten Beschreibung bzw. Ansicht der Software während der Entwicklung oder – wenn sich die Ausrichtung des Teilnehmers/der Teilnehmerin ändert – die vollständige Beschreibung eines neuen Software-Programms, vorausgesetzt, dass jeder der oben beschriebenen Stichtage termingerecht eingehalten wird und dass am Ende des Einreichungszeitraums sowohl die Software- und Teilnehmer-Übersicht als auch das Fortschrittsbild und -video die Software, die letztendlich von dem/der Teilnehmer/in eingereicht wird, beschreiben oder schildern. Dazu zählt auch die Möglichkeit, zu jedem beliebigen Zeitpunkt vor dem Ende des Einreichungszeitraums zwischen der Kategorie Spiele und der Kategorie App/Erlebnis zu wechseln. Die einzigen Aspekte bezüglich des Beitrags eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin, die während des Teilnahmeverfahrens nicht geändert werden können, sind (i) die Identität des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin selbst (und die Informationen bezüglich diesem/dieser) (einschließlich der Teammitglieder im Falle eines Team-Teilnehmers) und (ii) die Maschine, falls sie ausgewählt wurde. Nach dem Stichtag für Meilenstein 1 dürfen die Identität eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin sowie die Zusammensetzung eines Team-Teilnehmers und jedwede benannte Maschine nicht geändert werden.
Eine/e Teilnehmer/in darf so viele Beiträge einreichen, wie er/sie möchte, vorausgesetzt dass jeder Beitrag auf einem anderen Software-Programm basiert. Kein/e Teilnehmer/in darf mehr als einen (1) Beitrag für ein einzelnes Software-Programm einreichen. Beiträge müssen während des Einreichungszeitraums über die Wettbewerbs-Webseite unter strikter Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen eingereicht werden und beim Sponsor eingehen. Die Datenbankuhr für die Wettbewerbs-Webseite ist der offizielle Zeitmesser für diesen Wettbewerb sein. Für die Zwecke dieses Wettbewerbs werden nur solche Beiträge berücksichtigt, die vollständig sind und die tatsächlich über die Wettbewerbs-Webseite und während des Einreichungszeitraums beim Sponsor eingehen. Sonstige Nachweise für die Einreichung bzw. versuchte Einreichung eines Beitrags (wie beispielsweise u. a. ein Screenshot oder eine automatische E-Mail-Bestätigungsnachricht vom Sponsor) gelten im Sinne dieses Wettbewerbs nicht als Beweis für den tatsächlichen Erhalt des Beitrags. Diejenigen, die sich nicht an diese Teilnahmebedingungen und die Anweisungen des Sponsors halten und nicht alle erforderlichen Teilnehmer-Inhalte bereitstellen, können nach alleinigem Ermessen des Sponsors disqualifiziert werden. Beiträge bzw. Teilnahmen werden nicht bestätigt und auch nicht zurückgegeben. Beiträge (bzw. Teilnahmen, die nicht als „Beitrag“ in Frage kommen), die unvollständig, verschwunden, verspätet, fehlgeleitet, verstümmelt, betrügerisch, rechtswidrig, unverständlich oder verfälscht sind oder die durch Makros, Bots oder andere automatisierte Methoden generiert wurden, werden nicht akzeptiert und sind ungültig. Beiträge bzw. Teilnahmen, die im Namen eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin durch einen Dritten getätigt werden, der nicht mit diesem/dieser Teilnehmer/in verbunden oder assoziiert ist (wie vom Sponsor nach dessen alleinigem Ermessen festgelegt) oder die ihren Ursprung in irgendeinem kommerziellen Promotions-Abo-, Benachrichtigungs- oder Eingabe-Dienst haben, werden für diesen Wettbewerb für ungültig erklärt und disqualifiziert. Keine Freigestellte Partei (Definition weiter unten) übernimmt irgendeine Verantwortung oder Haftung für jedwede Streitfälle in Bezug auf irgendeine/n Teilnehmer/in, einschließlich der Identität irgendeines Einzelperson-Teilnehmers, der Zusammensetzung bzw. der Mitglieder eines Team- oder Organisation-Teilnehmers oder der Verteilung jedweden gewonnenen Preises unter den Mitgliedern eines Team- oder Organisation-Teilnehmers. Für den Fall, dass irgendein Streitfall bezüglich eines Beitrags oder eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin (einschließlich solcher hinsichtlich der Identität bzw. der Mitglieder eines/einer Teilnehmer-Teams/Organisation oder jedweder Rechte eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin in Bezug auf die entsprechende Software) nicht zur Zufriedenheit des Sponsors beigelegt werden kann, so gilt der Beitrag als nicht teilnahmeberechtigt und der/die Teilnehmer/in wird disqualifiziert. Der Sponsor sammelt und verarbeitet die persönlichen Informationen des Teilnehmers/der Teilnehmerin und teilt sie mit seinen Partnern, Vertretern und verbundenen Unternehmen in dem Umfang, der für die Durchführung des Wettbewerbs, einschließlich der Aushändigung der Preise an die Gewinner/innen, erforderlich ist. Das Sammeln und Speichern der persönlichen Informationen des Gewinners/der Gewinnerin erfolgt im Einklang mit der dann jeweils geltenden Datenschutzrichtlinie des Sponsors (eine Kopie dieser findest du unter www.oculus.com/privacy). Ohne die vorangegangene Bestimmung einzuschränken – und soweit dies zutrifft – kann der Sponsor die E-Mail-Adresse(n) eines/einer jeden Teilnehmers/Teilnehmerin dem Preisbereitsteller Unity Technologies ApS und dessen verbundenen Unternehmen („Unity“) oder irgendeinem der Wettbewerbs-Rechtspersonen für die Vergabe der Preise in diesem Wettbewerb zur Verfügung stellen. Als eine Bedingung für die Teilnahme am Wettbewerb erteilt jede/r Teilnehmer/in dem Sponsor und seinen Vertretern zwecks Durchführung dieses Wettbewerbs und Einhaltung geltender Gesetze, Regeln und Vorschriften die Genehmigung, seinen/ihren Namen, seine/ihre E-Mail-Adresse oder Postanschrift sowie sonstige Informationen und den Beitrag zu erhalten bzw. an Dritte weiterzugeben; dies schränkt keine andere Bestimmung in diesen Teilnahmebedingungen ein. BEITRÄGE WERDEN NICHT ZURÜCKGEGEBEN UND KÖNNEN STATTDESSEN ZERSTÖRT WERDEN. BEWAHRE EINE KOPIE ODER DAS ORIGINAL VON JEDEM ELEMENT DES BEITRAGS AUF. JEDER BEITRAG, DER NICHT DEN ANFORDERUNGEN IN DIESEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN ENTSPRICHT, KANN NACH DEM ALLEINIGEN ERMESSEN DES SPONSORS ALS NICHT TEILNAHMEBERECHTIGT EINGESTUFT WERDEN.
EINREICHUNGSANFORDERUNGEN:
Die Teilnehmer-Inhalte müssen alle nachfolgenden, vom Sponsor nach seinem alleinigen Ermessen festgelegten Anforderungen erfüllen, oder der damit verbundene Beitrag kann disqualifiziert werden:
- Alle Aspekte der Teilnehmer-Inhalte dürfen sich ausschließlich im Eigentum des Teilnehmers/der Teilnehmerin befinden, für diese/n lizenziert oder öffentlich verfügbar sein. Alle Inhalte Dritter, die sich nicht im Eigentum des Teilnehmers/der Teilnehmerin befinden oder für diese/n lizenziert wurden, sind verboten, es sei denn, solche Inhalte sind öffentlich verfügbar. Die Rechte des Teilnehmers/der Teilnehmerin an den Teilnehmer-Inhalten müssen dafür ausreichen, dass er/sie alle dem Sponsor, den anderen Wettbewerbs-Rechtspersonen oder jedweder anderen Partei im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen gewährten Rechte gewähren kann. Der Sponsor kann einen schriftlichen Nachweis für das Eigentum oder für eine angemessene Lizenz von dem/der Teilnehmer/in bezüglich jedweder Teilnehmer-Inhalte fordern. Das Versäumnis, rechtzeitig einen geeigneten Nachweis für das Eigentum oder ausreichende Lizenzrechte hinsichtlich jedweder in den Teilnehmer-Inhalten enthaltenen Inhalte beizubringen (wie vom Sponsor nach seinem alleinigen Ermessen festgelegt), kann dazu führen, dass der/die Teilnehmer/in disqualifiziert wird und sämtliche Beiträge für ungültig erachtet werden.
- Alle Teilnehmer-Inhalte müssen ausschließlich in englischer Sprache vorliegen.
- Die Software des Teilnehmers/der Teilnehmerin muss ausdrücklich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb erstellt worden sein. Sie darf nicht schon vorher von einem Dritten herausgegeben worden sein oder an irgendeinem anderen Wettbewerb, Preisausschreiben bzw. einer Promotion teilgenommen haben.
- Die Software muss entweder ausschließlich von einer (a) eingebauten Funktionalität der „Innovator Edition“ von Samsungs Gear VR (also einer Head-Tracking- oder Touchpad-Schnittstelle), (b) einem Samsung-Gamepad oder einem ähnlichen Bluetooth-Gamepad mit Standard-Konfiguration bzw. irgendeiner Kombination aus (a) und (b) gesteuert werden. Die Verwendung irgendeiner anderen Art von Steuerung (Controller) ist verboten.
- Wenn der/die Teilnehmer/in (im Rahmen der Einreichung der Software- und Teilnehmer-Übersicht zum Meilenstein 1 oder zu jedem beliebigen Zeitpunkt danach) eine Maschine angibt, die er/sie für seine/ihre Software verwenden will, so muss die letztendlich von dem/der Teilnehmer/in eingereichte Software die genannte Maschine verwenden. (Wenn der/die Teilnehmer/in während des Teilnahmeverfahrens keine Maschine angibt, so gilt diese Anforderung nicht für einen solche/n Teilnehmer/in.)
- Wenn irgendein Teil der Teilnehmer-Inhalte eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin irgendeine Person darstellt oder umfasst, die nicht der/die Teilnehmer/in selbst ist oder, im Falle eines Team- oder Organisation-Teilnehmers, ein Mitglied des Teams/der Organisation ist, so muss der/die Teilnehmer/in sämtliche Genehmigungen und Rechte von der dargestellten Einzelperson einholen bzw. besitzen (und wenn eine solche Einzelperson minderjährig ist, von seinem/ihrem Elternteil oder gesetzlichen Vertreter) und er/sie stimmt zu, dem Sponsor auf dessen Aufforderung hin eine schriftliche Bestätigung solcher Genehmigungen und Rechte zukommen zu lassen.
- Teilnehmer-Inhalte dürfen keinerlei Verbindung zwischen dem Sponsor und irgendeiner natürlichen oder juristischen Person bzw. seinen/ihren Produkten oder Dienstleistungen, einschließlich dem/der Teilnehmer/in herstellen oder implizieren. Teilnehmer-Inhalte dürfen keinerlei erkennbare Marken (einschließlich Logos), Handelsaufmachungen oder sonstige Markenelemente Dritter enthalten, also u. a. auch nicht diejenigen des Sponsors. Beispielsweise und ohne irgendeine andere Bestimmung in diesen Teilnahmebedingungen einzuschränken darf der/die Teilnehmer/in die OCULUS-Marke des Sponsors oder sein Logo nicht auf irgendeine Art verwenden, die wahrscheinlich Verwirrung im Hinblick auf den Ursprung oder das Sponsoring hervorrufen könnte; dies gilt beispielsweise u. a. für das Implizieren einer Zugehörigkeit oder Verbindung zwischen dem/der Teilnehmer/in und dem Sponsor, was möglicherweise zu Verwirrung bei dem/der Nutzer/in in Bezug darauf führen könnte, ob die Teilnehmer-Inhalte vom Sponsor stammen bzw. von diesem erstellt wurden. Verwende nicht die OCULUS-Marke im Namen deiner Software.
- Teilnehmer-Inhalte dürfen nicht irgendwelche Rechte irgendeines Dritten verletzen, widerrechtlich verwenden oder gegen sie verstoßen; dazu gehören u. a. Patent-, Urheber- (einschließlich Urheberpersönlichkeitsrechte), Marken-, Geschäftsgeheimnis- oder Persönlichkeits- bzw. Öffentlichkeitsrechte.
- Teilnehmer-Inhalte dürfen keine Informationen oder Inhalte enthalten, die pornografisch oder auf andere Weise auf Erwachsene ausgerichtet sind.
- Teilnehmer-Inhalte dürfen auf keinerlei Art gegen irgendwelche bundesstaatlichen-, nationalen, staatlichen, kommunalen, territorialen oder lokalen Gesetze, Regeln oder Vorschriften oder irgendwelche geltenden Gesetze anderer zuständiger Rechtsordnungen verstoßen.
- Beiträge können als nicht teilnahmeberechtigt und ungültig erachtet werden, wenn irgendeine Software, der Titel einer Software oder sonstige Teilnehmer-Inhalte nach alleinigem Ermessen des Sponsors anstößig oder unangemessen sind.
- Der/Die Teilnehmer/in sichert zu, dass seine/ihre Teilnahme am Wettbewerb sowie die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen und jedwede Wiedergabe, Anzeige und Nutzung der Teilnehmer-Inhalte seitens des Wettbewerbsunternehmens im Einklang mit diesen Teilnahmebedingungen gegen keine Vereinbarung, bei der der/die Teilnehmer/in (bzw. jedwedes Mitglied eines Team-Teilnehmers) Unterzeichner/in oder Vertragspartei ist, oder jedwedes für den/die Teilnehmer/in geltende Gesetz verstoßen.
- Der/Die Teilnehmer/in sichert zu, die Wettbewerbsunternehmen gegen jedwede und sämtliche Forderungen von irgendeinem Dritten für jedwede durch diese Teilnahmebedingungen autorisierte Nutzung bzw. Wiederverwendung der Teilnehmer-Inhalte durch jedwedes Wettbewerbsunternehmen schadlos zu halten.
Der Sponsor behält sich das Recht vor, nach seinem alleinigen Ermessen jedwede/n Teilnehmer/in (und alle natürlichen Personen, aus denen ein solcher Teilnehmer besteht) vom Wettbewerb auszuschließen, dessen/deren Beitrag (nach seinem alleinigen Ermessen) negativ auf ein Wettbewerbsunternehmen, den Wettbewerb oder irgendeine andere natürliche oder juristische Person hinweist, diese/s negativ darstellt oder auf irgendeine Weise widerspiegelt, oder der/die diese Teilnahmebedingungen, einschließlich der oben genannten Einreichungsanforderungen, nicht einhält.
AUSWAHL UND BENACHRICHTIGUNG DER GEWINNER/INNEN:
(a) Beurteilungsprozess. Teilnahmeberechtigte Beiträge, die während des Einreichungszeitraums eingehen, werden wie nachfolgend dargestellt in einem zweistufigen Prozess bewertet:
Zunächst werden alle teilnahmeberechtigten Beiträge, die wir im Rahmen dieses Wettbewerbs erhalten haben, von einem Gremium geprüft und bewertet, das aus vom Sponsor nach seinem alleinigen Ermessen ausgewählten Juroren besteht („Juroren“). In dieser ersten Stufe des Bewertungsprozesses werden die Juroren ihre Prüfung vorrangig auf die von jedem/jeder Teilnehmer/in eingereichte Software-Beschreibung sowie das Fortschrittsbild und -video beschränken. Die Juroren werden diejenigen Teile jedes teilnahmeberechtigten Beitrags auf der Grundlage der folgenden gleich gewichteten Kriterien (gemeinsam die „Erstrunden-Kriterien“) prüfen:
(i) Erfolgsaussichten. Inwieweit der Juror der Ansicht ist, dass das Konzept des Teilnehmers/der Teilnehmerin für seine/ihre Software bei guter Ausführung Anklang bei der breiten Oculus-Gemeinschaft finden wird; und
(ii) Innovation. Das Maß, wie die Software-Beschreibung sowie das Fortschrittsbild und -video Originalität bezüglich des Designs der Software zeigen. Dieses Kriterium berücksichtigt das Design und die Ausführung der Benutzeroberfläche sowie anderer Elemente der Software, die in den geprüften Teilnehmer-Inhalten nachgewiesen wurden. Falls zutreffend, können die Juroren gegebenenfalls auch jedwede innovative Nutzung von Virtual-Reality-Funktionen durch die Software des Teilnehmers/der Teilnehmerin berücksichtigen, die in den geprüften Teilnehmer-Inhalten beschrieben wird oder feststellbar ist. Beispiele für „Virtual-Reality-Funktionen“, die unter diesem Kriterium berücksichtigt werden, sind u. a. Multi-User-Funktionen, Head-Tracking und Touchpad-Nutzung.
In der ersten Runde des Beurteilungsprozesses werden die Juroren auch eine flüchtige Prüfung der Software des Teilnehmers/der Teilnehmerin durchführen, vor allem um zu bestätigen, dass die Software im ausgewählten Material wie beschrieben funktioniert. Sollten die Juroren nach vertretbarem Aufwand nicht in der Lage sein, die Software eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin zum Laufen zu bringen, so wird der/die Teilnehmer/in möglicherweise disqualifiziert. Ungeachtet jedweder anderen gegenteilig lautenden Bestimmung können die Juroren (in jeder Runde des Beurteilungsprozesses) Kontakt mit dem/der Teilnehmer/in aufnehmen und eine Fehlerbehebung oder geringe Änderung an der Software fordern, damit ein Funktionalitäts- oder Stabilitätsproblem behoben werden kann (jedes eine „Fehlerbehebung“) oder eine von dem/der Teilnehmer/in nach dem Einreichungszeitraum bereitgestellte Fehlerbehebung implementieren; bei der Beurteilung eines Beitrags können sie dann die Software in der durch eine solche Fehlerbehebung geänderten Form berücksichtigen. Die Entscheidung, eine Fehlerbehebung anzufordern oder zu implementieren, liegt jedoch im alleinigen Ermessen des Sponsors. Der Sponsor ist nicht dazu verpflichtet, eine Fehlerbehebung anzufordern oder irgendeine bereitgestellte Fehlerbehebung zu implementieren und kann jedwede/n Teilnehmer/in, dessen/deren Software bei Einreichung in diesem Wettbewerb nicht vollständig funktionsfähig ist, disqualifizieren.
Für jedes Erstrunden-Kriterium wird jeder teilnahmeberechtigte Beitrag von jedem Juror auf einer Skala von eins (1) bis fünf (5) bewertet. Diejenigen Beiträge, die aufgrund ihrer Punktzahl aus der ersten Bewertungsrunde zu den besten zwanzig Prozent (20 %) aller teilnahmeberechtigten Beiträge gehören, die in der Kategorie Spiele eingegangen sind, werden als potenzielle „Spiele-Finalisten“ ausgewählt. Diejenigen Beiträge, die aufgrund ihrer Punktzahl aus der ersten Bewertungsrunde zu den besten zwanzig Prozent (20 %) aller teilnahmeberechtigten Beiträge gehören, die in der Kategorie App/Erlebnis eingegangen sind, werden als potenzielle „App/Erlebnis-Finalisten“ ausgewählt. Die Spiele- und App/Erlebnis-Finalisten werden im Folgenden zusammenfassend als die „Finalisten“ bezeichnet. Es gibt mindestens dreißig (30) Spiele-Finalisten und zwanzig (20) App/Erlebnis-Finalisten (vorausgesetzt der Sponsor hat genügend teilnahmeberechtigte Beiträge in diesem Wettbewerb erhalten, um solche Mindestwerte zu erfüllen), und der Sponsor kann Finalisten benennen, deren Punktzahl nach der ersten Bewertungsrunde unter dem erforderlichen Perzentil liegt, um diese Mindestwerte zu erfüllen. Für den Fall, dass es bei der Ermittlung irgendeines Finalisten einen Gleichstand gibt, kommen alle Beiträge mit der gleichen Punktzahl in die zweite Runde des Bewertungsprozesses.
Die Finalisten werden dann von einem zweiten, aus vom Sponsor nach seinem alleinigen Ermessen ausgewählten Juroren bestehenden Gremium (das mindestens einen unabhängigen Juroren enthalten muss) auf der Grundlage der folgenden gleich gewichteten Kriterien bewertet: (i) VR-Erlebnis der Software insgesamt (u. a. für wie Spaß bringend, nützlich und mitreißend der Juror die Software des Finalisten hält) und (ii) die von der Software geleistete Innovation in Bezug auf die Virtual-Reality-Funktionen (die „Zweitrunden-Kriterien“). Beispiele für „Virtual-Reality-Funktionen“, die unter diesem letztgenannten Zweitrunden-Kriterium berücksichtigt werden, sind u. a. Multi-User-Funktionen, Head-Tracking, Touchpad-Nutzung und Benutzeroberfläche. In der zweiten Stufe des Beurteilungsprozesses wenden die Juroren die Kriterien hauptsächlich auf der Grundlage der Software selbst auf die Beiträge an. Die Juroren können sich allerdings auch die Software-Beschreibung sowie das Fortschrittsbild und -video ansehen, um weitere Informationen hinsichtlich des Beitrags zu erhalten.
Für jedes Zweitrunden-Kriterium wird jeder teilnahmeberechtigte Beitrag von jedem Juror auf einer Skala von eins (1) bis fünf (5) bewertet. (Alle Finalisten werden noch einmal von den Juroren in der zweiten Stufe des Beurteilungsprozesses bewertet, wobei die Punktzahlen für jeden Finalisten aus der ersten Runde des Beurteilungsprozesses nicht übertragen werden, außer dies ist notwendig, um wie oben beschrieben einen Gleichstand aufzulösen.) Von den Spiele-Finalisten werden nach der Anwendung der Zweitrunden-Kriterien die siebzehn (17) Beiträge mit den siebzehn (17) höchsten Punkten als die potenziellen Gewinner/innen des einen (1) Platinpreises, der zwei (2) Goldpreise, vier (4) Silberpreise bzw. zehn (10) Bronzepreise ausgewählt. Von den App/Erlebnis-Finalisten werden nach der Anwendung der Zweitrunden-Kriterien die neun (9) Beiträge mit den neun (9) höchsten Punkten als die potenziellen Gewinner/innen des einen (1) Platinpreises, der zwei (2) Goldpreise, zwei (2) Silberpreise bzw. vier (4) Bronzepreise ausgewählt. Im Falle eines Gleichstands bei der Auswahl irgendeines/irgendeiner potenziellen Gewinners/Gewinnerin wird der Gleichstand zugunsten des Beitrags mit der höheren Punktzahl beim Zweitrunden-Kriterium „VR-Erlebnis insgesamt“ aufgelöst. Sollte der Gleichstand weiterhin bestehen, so wird er zugunsten des Beitrags mit der höheren Punktzahl beim Zweitrunden-Kriterium „Virtual-Reality-Funktionen“ aufgelöst. Sollte der Gleichstand danach immer noch bestehen, so wird er zugunsten desjenigen Beitrags aufgelöst, der die höhere Punktzahl beim Erstrunden-Kriterium „Aussicht“ erhalten hat. Wenn der Gleichstand dann schließlich immer noch besteht, so wird er zugunsten desjenigen Beitrags aufgelöst, der die höhere Punktzahl beim Erstrunden-Kriterium „Innovation“ erhalten hat.
(b) Öffentliche Abstimmung. Im Sinne dieses Wettbewerbs beginnt der „Öffentliche Abstimmungszeitraum“ um 12:00:00 Uhr PT am 12. Mai 2015 (07:00:00 Uhr UTC/09:00:00 Uhr MESZ am 12. Mai 2015) und endet um 23:59:59 Uhr PT am 26. Mai 2015 (6:59:59 Uhr UTC/8:59:59 Uhr MESZ am 27. Mai 2015). Während des Öffentlichen Abstimmungszeitraums stehen die in diesem Wettbewerb eingereichten Beiträge zur Prüfung durch Besucher/innen der Wettbewerbs-Webseite zur Verfügung, einschließlich der Möglichkeit für Besucher/innen, die Software wie oben beschrieben herunterzuladen und zu benutzen. Besucher/innen der Wettbewerbs-Webseite werden zur Prüfung der Beiträge geführt und eingeladen, sich bei ChallengePost zu registrieren und unter Anwendung der Zweitrunden-Kriterien über die besten Beiträge abzustimmen. Nur registrierte Nutzer/innen des ChallengePost-Dienstes können die ChallengePost-Funktion zur Öffentlichen Abstimmung nutzen, um über Beiträge abzustimmen. Ein/e registrierte/r ChallengePost-Nutzer/in darf nur einmal für jeden Betrag stimmen und muss sämtliche Bedingungen und Richtlinien von ChallengePost einhalten, damit seine/ihre Stimme zählt. Nach Abschluss des Öffentlichen Abstimmungszeitraums wird der eine (1) teilnahmeberechtigte Beitrag aus der Kategorie Spiele mit den meisten berechtigten, unangezweifelten Stimmen zum/zur potenziellen Spiele-Gewinner/in der Gemeinschaftswahl erklärt, und der eine (1) teilnahmeberechtigte Beitrag aus der Kategorie App/Erlebnis mit den meisten berechtigten, unangezweifelten Stimmen wird zum/zur potenziellen Gemeinschaftswahl-Gewinner/in der Kategorie App bzw. Erlebnis erklärt (zusammen die potenziellen „Gemeinschaftswahl-Gewinner/innen“).
Es ist Teilnehmern/Teilnehmerinnen untersagt, Anreize im Zusammenhang mit Stimmen anzubieten oder Stimmen durch irgendein betrügerisches oder unangemessenes Mittel zu erlangen; dies wird vom Sponsor nach seinem alleinigen Ermessen festgelegt und umfasst u. a. das Anbieten von Preisen oder anderen Anreizen im Austausch für Stimmen oder das Registrieren von mehreren ChallengePost-Nutzerkonten (bzw. das Ermutigen anderer, dies zu tun), um so den oben genannten Grenzwert übersteigende Stimmen zu übermitteln. Die Nutzung dieser Techniken oder irgendeines Skripts, Makros oder sonstigen automatisierten oder künstlichen Systems zum Abstimmen bzw. jedwede beliebige Handlung mit der Absicht oder Wirkung, die Integrität des Abstimmungsprozesses zu beeinträchtigen, ist verboten, und alle solche Stimmen gelten bei Entdeckung durch den Sponsor als ungültig und können zur Disqualifizierung des/der entsprechenden Teilnehmers/Teilnehmerin führen. Der Sponsor behält sich das Recht vor, die von jedwedem Gerät, ChallengePost-Konto, jeder IP-Adresse oder sonstigen identifizierbaren Quelle bzw. für jedwede/n Teilnehmer/in abgegebenen Stimmen einzuschränken bzw. für ungültig zu erklären, wenn festgestellt oder vermutet wird, dass irgendeine Stimme betrügerisch ist oder auf sonstige Art und Weise gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt; dies wird vom Sponsor nach seinem alleinigen Ermesse festgelegt. Ohne irgendeine andere Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen einzuschränken gilt, dass wenn der Abstimmungsprozess aus irgendeinem Grund nicht wie geplant abläuft (u. a. wenn der Sponsor einen Abstimmungsbetrug feststellt oder vermutet oder er feststellt, das irgendeine andere Handlung, den Ablauf, die Sicherheit, die Gerechtigkeit oder die ordnungsgemäße Durchführung des Abstimmungsprozesses beeinträchtigt oder untergraben hat), der Sponsor sich das Recht vorbehält, die potenziellen Gewinner/innen der Gemeinschaftswahl festzulegen, indem er (i) nur die unangezweifelten Stimmen oder nur jene Stimmen zählt, die von einer ausgesuchten Gruppe unverdächtiger, vom Sponsor nach seinem alleinigen Ermessen ausgewählten Nutzer/innen abgegeben wurden, oder (ii) wie es anderweitig vom Sponsor nach seinem alleinigen Ermessen als gerecht festgelegt wurde.
EIN/E TEILNEHMER/IN KANN MAXIMAL FÜNF (5) PREISE IN DIESEM WETTBEWERB GEWINNEN, UND ZWAR UNGEACHTET DER ANZAHL DER VON DIESEM/DIESER TEILNEHMER/IN EINGEREICHTEN BEITRÄGE. Der Sponsor behält sich das Recht vor, zwecks Überprüfung und Durchführung des Wettbewerbs Kontakt mit Teilnehmern/Teilnehmerinnen aufzunehmen. Alle Entscheidungen der Juroren sind für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb endgültig und verbindlich. Jede/r Teilnehmer/in erkennt an, dass andere Teilnehmer/innen möglicherweise in ihrem Beitrag enthaltene Ideen und Konzepte kreiert haben, die möglicherweise Gemeinsamkeiten oder Ähnlichkeiten mit seinem/ihrem Beitrag aufweisen (u. a. ein ähnliches Software-Programm), und dass er/sie wegen dieser Gemeinsamkeiten oder Ähnlichkeiten keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung oder das Recht auf Verhandlungen mit den Wettbewerbsunternehmen hat.
Der Sponsor bzw. sein Beauftragter gibt die „Finalisten“ ca. am 18. Mai 2015 auf der Wettbewerbs-Webseite bekannt. Der Sponsor bzw. sein Beauftragter versucht, die potenziellen Gewinner/innen per Telefon oder E-Mail (wie vom Sponsor nach seinem alleinigen Ermessen festgelegt) in etwa am 27. Mai 2015 zu benachrichtigen. Der Sponsor gibt die potenziellen Gewinner/innen ca. am 3. Juni 2015 auf der Wettbewerbs-Webseite bekannt. (Alle Daten und Zeiten gemäß US-Pazifik-Zeitzone.) Jede/r potenzielle Gewinner/in (einschließlich jedes einzelnen Mitglieds jedwedes/jedweder Team-Gewinners/Gewinnerin) muss möglicherweise eine eidesstattliche Erklärung bzw. eine Teilnahmeberechtigungs- und Haftungserklärung/Veröffentlichungsgenehmigung (sofern dies nicht von Rechts wegen verboten ist), Steuerunterlagen, eine Vereinbarung bezüglich des Vertriebs der Software über den Oculus Store des Sponsors (wie weiter unten dargelegt) und damit verbundene Preisannahmedokumente (zusammen die „Preisträger-Dokumente“) innerhalb des vom Sponsor angegebenen Zeitrahmens und in der vom Sponsor bereitgestellten Form ohne Änderung ausfüllen, ausfertigen, (ggf.) notariell beglaubigen lassen und zurücksenden, oder der Preis verfällt möglicherweise. Die Preisträger-Dokumente, falls zutreffend, müssen innerhalb von fünf (5) Tagen, nachdem der Sponsor die Dokumente an den/die potenzielle Gewinner/in gesendet hat, (oder innerhalb eines sonstigen, in den Preisträger-Dokumenten genannten Zeitrahmens) beim Sponsor vom dem/der potenziellen Gewinner/n (einschließlich jedes einzelnen Mitglieds jedwedes/jedweder Team-Gewinners/Gewinnerin) eingehen, oder der Preis verfällt möglicherweise und ein alternativer Gewinner wird ausgewählt. Sollte irgendeine Benachrichtigung oder sonstige wettbewerbsbezogene Mitteilung als unzustellbar zurückkommen, oder sollte ein/e ausgewählte/r potenzielle/r Gewinner/in nicht erreicht werden können oder nicht gemäß Anweisung reagieren, nachdem der Sponsor versucht hat, diese/n potenzielle/n Gewinner/in zu benachrichtigen, so wird diese/r ausgewählte potenzielle Gewinner/in möglicherweise disqualifiziert und ein alternative/r Gewinner/in ausgewählt (sofern die Zeit dies erlaubt und nach alleinigem Ermessen des Sponsors). Der Sponsor behält sich das Recht vor, die Benachrichtigungsverfahren im Zusammenhang mit der Auswahl jedwedes/jedweder alternativen potenziellen Gewinner/in, falls vorhanden, zu ändern. Der Preisanspruch und die Preisträger-Dokumente unterliegen der Prüfung durch den Sponsor. Für den Fall, dass weniger teilnahmeberechtigte Beiträge beim Sponsor eingehen als Finalisten oder Preise in diesen Teilnahmebedingungen angegeben sind, behält sich der Sponsor das Recht vor, gemäß der Anzahl an tatsächlich erhaltenen teilnahmeberechtigten Beiträgen (ggf.) weniger Finalisten in die zweite Beurteilungsrunde vorrücken zu lassen oder weniger Preise zu verleihen. Der Sponsor ist nicht dazu verpflichtet, für jedweden Preis und aus jedwedem Grund mehr als zwei (2) alternative Gewinner/innen (sofern es die Zeit erlaubt) zu finden.
ALS BEDINGUNG FÜR EINEN PREISGEWINN IN DIESEM WETTBEWERB STIMMT JEDE/R GEWINNER/IN ZU, DASS ER/SIE, FALLS ER/SIE BESCHLIESST, DIE SOFTWARE DES GEWINNERS/DER GEWINNERIN BZW. IRGENDWELCHE DAVON ABGELEITETEN WERKE ZU VERKAUFEN, ZU VERÖFFENTLICHEN ODER AUF SONSTIGE WEISE ÖFFENTLICH ZU VERBREITEN (ABGESEHEN VON DER FÜR DIE TEILNAHME AN DIESEM WETTBEWERB ERFORDERLICHE VERBREITUNG ÜBER DIE WETTBEWERBS-WEBSEITE, DIE WEITER OBEN AUSFÜHRLICHER BESCHRIEBEN WIRD), EINE SOLCHE SOFTWARE ÜBER DEN OCULUS STORE ZUM VERTRIEB ZUR VERFÜGUNG STELLT, UND ZWAR FÜR EINEN ZEITRAUM VON MINDESTENS ZWEI (2) JAHREN BZW. SO LANGE, WIE DER/DIE GEWINNER/IN EINE SOLCHE SOFTWARE DER ÖFFENTLICHKEIT ÜBER JEDWEDEN VERTRIEBSWEG BZW. JEDWEDES VERTRIEBSMEDIUM BEREITSTELLT. DIESE ANFORDERUNG IST NICHT AUSSCHLIESSLICH. EIN/E GEWINNER/IN KANN SICH DAFÜR ENTSCHEIDEN, SEINE/IHRE SOFTWARE NEBEN DEM OCULUS STORE DES SPONSORS AUCH ÜBER ANDERE VERTRIEBSKANÄLE ZU VERTREIBEN . SOLLTE IRGENDEIN/E POTENZIELLE/R GEWINNER/IN NICHT MIT DIESER ANFORDERUNG EINVERSTANDEN SEIN, SO WIRD DIESE/R TEILNEHMER/IN DISQUALIFIZIERT UND KEIN WETTBEWERBSUNTERNEHMEN HAT IHM/IHR (BZW. IRGENDEINEM SEINER/IHRER MITGLIEDER) GEGENÜBER IRGENDEINE WEITERE VERPFLICHTUNG ODER HAFTUNG.
PREISE, MENGE UND UNGEFÄHRER EINZELHANDELSPREIS („UEP“):
Kategorie Spiele:
(a) Ein/e (1) Platinpreis-Gewinner/in
Vorbehaltlich einer Überprüfung erhält ein/e (1) Platinpreis-Gewinner/in in der Kategorie Spiele in diesem Wettbewerb einen Preis, der nur aus Folgendem besteht: zweihunderttausend US-Dollar (200.000 US$).
(b) Zwei (2) Goldpreis-Gewinner/innen
Vorbehaltlich einer Überprüfung erhalten zwei (2) Goldpreis-Gewinner/innen in der Kategorie Spiele in diesem Wettbewerb einen Preis, der nur aus Folgendem besteht: einhunderttausend US-Dollar (100.000 US$).
(c) Vier (4) Silberpreis-Gewinner/innen
Vorbehaltlich einer Überprüfung erhalten vier (4) Silberpreis-Gewinner/innen in der Kategorie Spiele in diesem Wettbewerb einen Preis, der nur aus Folgendem besteht: fünfzigtausend US-Dollar (50.000 US$).
(d) Zehn (10) Bronzepreis-Gewinner/innen
Vorbehaltlich einer Überprüfung erhalten zehn (10) Bronzepreis-Gewinner/innen in der Kategorie Spiele in diesem Wettbewerb einen Preis, der nur aus Folgendem besteht: zehntausend US-Dollar (10.000 US$).
(e) Ein/e (1) Gemeinschaftswahl-Gewinner/in in der Kategorie Spiele
Vorbehaltlich einer Überprüfung erhält der/die eine (1) Gemeinschaftswahl-Gewinner/in in der Kategorie Spiele in diesem Wettbewerb einen Preis, der nur aus Folgendem besteht: zehntausend US-Dollar (10.000 US$).
Kategorie App/Erlebnis:
(f) Ein/e (1) Platinpreis-Gewinner/in
Vorbehaltlich einer Überprüfung erhält ein/e (1) Platinpreis-Gewinner/in in der Kategorie App/Erlebnis in diesem Wettbewerb einen Preis, der nur aus Folgendem besteht: einhunderttausend US-Dollar (100.000 US$).
(g) Zwei (2) Goldpreis-Gewinner/innen
Vorbehaltlich einer Überprüfung erhalten zwei (2) Goldpreis-Gewinner/innen in der Kategorie App/Erlebnis in diesem Wettbewerb einen Preis, der nur aus Folgendem besteht: fünfzigtausend US-Dollar (50.000 US$).
(h) Zwei (2) Silberpreis-Gewinner/innen
Vorbehaltlich einer Überprüfung erhalten zwei (2) Silberpreis-Gewinner/innen in der Kategorie App/Erlebnis in diesem Wettbewerb einen Preis, der nur aus Folgendem besteht: dreißigtausend US-Dollar (30.000 US$).
(i) Vier (4) Bronzepreis-Gewinner/innen
Vorbehaltlich einer Überprüfung erhalten vier (4) Bronzepreis-Gewinner/innen in der Kategorie App/Erlebnis in diesem Wettbewerb einen Preis, der nur aus Folgendem besteht: zehntausend US-Dollar (10.000 US$).
(j) Ein/e (1) Gemeinschaftswahl-Gewinner/in in der Kategorie App/Erlebnis
Vorbehaltlich einer Überprüfung erhält der/die eine (1) Gemeinschaftswahl-Gewinner/in in der Kategorie App/Erlebnis in diesem Wettbewerb einen Preis, der nur aus Folgendem besteht: zehntausend US-Dollar (10.000 US$).
Der Gesamt-UEP für alle in diesem Wettbewerb verfügbaren Preise beträgt eine Million und zwanzigtausend US-Dollar (1.020.000 US$).
DIE PREISE IN DIESEM WETTBEWERB WERDEN AN DENJENIGEN/DIEJENIGE TEILNEHMER/IN VERGEBEN, DER/DIE IN DEM ENTSPRECHENDEN BEITRAG GENANNT WIRD (GLEICHGÜLTIG, OB ES SICH UM EINE EINZELPERSON, EIN TEAM ODER EINE ORGANISATION HANDELT). WENN ES SICH BEI DEM/DER TEILNEHMER/IN UM EIN TEAM HANDELT (GEMÄSS DEFINITION IN DIESEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN), WIRD DER PREIS ZU GLEICHEN TEILEN UNTER ALLEN NATÜRLICHEN PERSONEN, DIE WÄHREND DES TEILNAHMEVERFAHRENS ALS TEIL DES TEILNEHMER-TEAMS GENANNT WURDEN, AUFGETEILT (ES SEI DENN, ETWAS ANDERES WIRD VOM SPONSOR ODER PREISBEREITSTELLER FESTGELEGT). Jeder Preis wird als Einmalzahlung innerhalb von etwa zwanzig (20) Tagen nach der Verifizierung der Gewinner/innen an den/die jeweilige/n, bestätigte/n Gewinner/in vergeben.
Der Sponsor kann nach seinem alleinigen Ermessen zusätzlich zu den weiter oben beschriebenen Preisen Preise oder Belohnungen bzw. Prämien vergeben bzw. dies einem Dritt-Preisbereitsteller erlauben; Grundlage hierfür ist, dass der/die Teilnehmer/in zur Qualifizierung bestimmte Aufgaben oder Verhaltensweisen erfüllt, die alle auf der Wettbewerbs-Webseite näher beschrieben werden und zusätzlichen Be- bzw. Einschränkungen (einschließlich Zulassungsbeschränkungen) unterliegen, die ebenfalls auf der Wettbewerbs-Webseite erläutert oder vom Sponsor bzw. Preisbereitsteller mitgeteilt werden. Der Sponsor ist nicht für irgendeine aus irgendeinem Grund bestehende Unfähigkeit oder Unwilligkeit irgendeines siegreichen Teilnehmers/irgendeiner siegreichen Teilnehmerin verantwortlich, den Preis (bzw. eine Teil dessen) anzunehmen oder zu nutzen. Per Post zugestellte Bestandteile des Preises werden nur an die im Geltungsbereich liegende Anschrift des siegreichen Teilnehmers/der siegreichen Teilnehmerin gesendet. Angaben zum Preis, die nicht ausdrücklich in diesen Teilnahmebedingungen genannt werden (einschließlich der Form bzw. der Methode jedweder Zahlung), werden vom Sponsor nach seinem alleinigen Ermessen festgelegt. Sämtliche Steuern (u. a. nationale, bundesstaatliche, staatliche, provinzielle, territoriale, bezirksbezogene bzw. lokale Steuern) sowie jedwede Ausgaben, die sich aus der Annahme oder Nutzung des Preises ergeben und die in diesen Teilnahmebedingungen nicht als Teil des Preises bereitgestellt angegeben werden, liegen in der alleinigen Verantwortung des Preisträgers/der Preisträgerin. Der Sponsor ist nicht verantwortlich für irgendeinen verloren gegangenen, beschädigten oder gestohlenen Preis bzw. Bestandteil desselben oder für irgendeinen Preis, der aufgrund von unrichtigen oder geänderten Kontakt- bzw. Bankinformationen unzustellbar ist oder eine/n Preisträger/in nicht erreicht, und er ersetzt einen solchen Preis bzw. Bestandteil nicht. Wenn ein/e Preisträger/in aus irgendeinem Grund den Preis nicht vollständig annimmt oder nutzt, so verfällt der nicht angenommene bzw. ungenutzte Teil des Preises und der Sponsor hat hinsichtlich dieses Preises bzw. des Teils hiervon keinerlei weitere Verpflichtung. Es werden keine Übertragungen gemacht. Der Sponsor behält sich das Recht vor, den angegebenen Preis oder jedweden Bestandteil davon durch einen anderen Preis oder Bestandteil von gleichem oder höherem Wert zu ersetzen, falls der Preis aus unerwarteten Gründen nicht verfügbar ist. Es werden nicht mehr als die angegebenen Preise vergeben. Teilnehmer/innen verzichten auf das Recht, jedwede und sämtliche Kosten für die Verifizierung und Einlösung als Kosten des Preisgewinns geltend zu machen sowie auf jedwede Haftung und Öffentlichkeitswirkung, die sich aus der Beanspruchung bzw. versuchten Beanspruchung des besagten Preises ergeben könnte. Keine Freigestellte Partei (Definition weiter unten) übernimmt irgendeine Verantwortung für die Aufteilung von Preisen unter den natürlichen Personen, die irgendeinen ausgezeichneten Teilnehmer/in ausmachen, der/die ein Team oder eine Organisation ist, oder irgendeine Haftung gegenüber irgendeiner natürlichen Person, die keinen Preis erhält und die Mitglied eines solchen Teams oder einer solchen Organisation ist.
LIZENZ: Durch Einreichen der Teilnehmer-Inhalte gewährt jede/r Teilnehmer/in (falls es sich bei dem/der Teilnehmer/in um ein Team handelt, bezieht sich dies auf jedes einzelne Mitglied eines solchen Teams, das bezüglich der Teilnehmer-Inhalte Rechte am geistigen Eigentum innehat) den Wettbewerbsunternehmen (und ihren Vertretern, Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern) das unwiderrufliche, übertragbare, unterlizenzierbare und absolute Recht sowie die Erlaubnis (einschließlich der Rechte in den Artikeln 27 und 28 des Urheberrechtsgesetzes von Japan), solche von dem/der Teilnehmer/in eingereichten Teilnehmer-Inhalte (einschließlich seiner/ihrer Software und jedweder Handelsnamen oder Marken, einschließlich Logos, des Teilnehmers/der Teilnehmerin) zu nutzen, bearbeiten, modifizieren, kopieren, reproduzieren und verbreiten, und zwar auf unbegrenzte Zeit und in jedwedem derzeit bekannten oder künftig entwickelten Medium (auch online und in digitalen Medien), überall weltweit und in jedweder Sprache, ohne weitere Verpflichtung oder Vergütung jedweder Art an den/die Teilnehmer/in, für die Zwecke der Durchführung dieses Wettbewerbs und für die Zwecke der Werbung, des Handels, der Verkaufsförderung und Öffentlichkeitswirkung der Wettbewerbsunternehmen, und der/die Teilnehmer/in übt seine Urheberpersönlichkeitsrechte (das Recht zur Veröffentlichung jedweder Teilnehmer-Inhalte, das Recht auf Bestimmung der Darstellung des Namens des Verfassers/der Verfasserin und das Recht zur Wahrung der Integrität jedweder Teilnehmer-Inhalte) nicht aus. Abgesehen von denjenigen Rechten, die den Wettbewerbsunternehmen im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen gewährt werden, bleibt der/die Teilnehmer/in (im Verhältnis zwischen Teilnehmer/in und den Wettbewerbsunternehmen) der/die Inhaber/in sämtlicher Rechte, Rechtsansprüche und Interessen bezüglich der Teilnehmer-Inhalte des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Ohne Einschränkung der vorangegangenen Bestimmung versteht der/die Teilnehmer/in und stimmt zu, dass die Software des Teilnehmers/der Teilnehmerin durch seine/ihre Einreichung im Rahmen des oben beschriebenen Teilnahmeverfahrens für den Vertrieb an Endbenutzer/innen der Wettbewerbs-Webseite und zum Herunterladen sowie zur Nutzung durch diese während des Wettbewerbszeitraums und des Beurteilungsprozesses öffentlich zugänglich gemacht wird. Teilnehmer/innen gewähren den Wettbewerbsunternehmen das Recht und die Erlaubnis, ihre Software und andere Beitragsinhalte, so zu nutzen, zu veröffentlichen und auf sonstige Weise öffentlich vorzuführen und zu verbreiten wie es für die Durchführung dieses Wettbewerbs erforderlich ist und wie es anderweitig in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben ist.
Jede/r Teilnehmer/in erkennt hiermit an und stimmt zu, dass die Beziehung zwischen dem/der Teilnehmer/in und jedem der Wettbewerbsunternehmen keine vertrauliche, treuhänderische oder sonstige besondere Beziehung ist, und dass die Entscheidung des Teilnehmers/der Teilnehmerin, seinen/ihren Beitrag für die Zwecke des Wettbewerbs einzureichen, keines der Wettbewerbsunternehmen in eine Position versetzt, die sich auf irgendeine Weise von der Position unterscheidet, die Mitglieder der allgemeinen Öffentlichkeit hinsichtlich der Bestandteile des Beitrags haben (dies ist u. a. die Software), abgesehen von der in diesen Teilnahmebedingungen dargelegten Beziehung. (Im Sinne der Klarheit und ohne Einschränkung der oben genannten Bestimmung sollen diese Teilnahmebedingungen nicht die Bedingungen irgendeiner separaten Vereinbarung zwischen dem Sponsor und jedwedem Teilnehmer bzw. jedweder Teilnehmerin ändern, dazu zählt auch jedwede Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarung.) Jede/r Teilnehmer/in versteht und erkennt an, dass die Wettbewerbsunternehmen einen umfassenden Zugang zu Ideen, Texten, Bildern, Code, Apps, Software und sonstigem kreativen Material haben. Jede/r Teilnehmer/in bestätigt weiterhin, dass viele Ideen für Spiele, sonstige Apps oder Online-Dienste möglicherweise hinsichtlich der Idee, Funktion, Bestandteile, dem Format oder sonstiger Hinsicht im Wettbewerb zu seiner/ihrer Software bzw. untereinander stehen, ihr ähneln oder identisch mit ihr sind. Jede/r Teilnehmer/in erkennt an und stimmt zu, dass ein/e solche/r Teilnehmer/in keinen Anspruch auf irgendeine Vergütung hat, die sich aus der Nutzung seitens irgendeines Wettbewerbsunternehmens von irgendeinem solchen ähnlichen oder identischen Material ergibt, das aus anderen Quellen in den Besitz eines solchen Wettbewerbsunternehmens gelangt ist bzw. möglicherweise gelangen wird. Jede/r Teilnehmer/in erkennt an und stimmt zu, dass kein Wettbewerbsunternehmen jetzt irgendeine Pflicht oder Haftung (direkt oder indirekt, für Dritte, mitwirkend oder auf sonstige Weise) hinsichtlich der Verletzung bzw. dem Schutz der Patent-, Urheber- oder sonstiger Eigentumsrechte bezüglich seiner/ihrer Software oder irgendwelcher anderen Teile seiner/ihrer Teilnehmer-Inhalte hat bzw. künftig haben wird. Jede/r Teilnehmer/in erkennt an, dass in Bezug auf jedwede von dem/der Teilnehmer/in erhobene Forderung, die sich auf eine tatsächlich oder angebliche Ausnutzung oder Nutzung irgendwelcher Nutzer-Inhalte (einschließlich der Software) seitens eines Wettbewerbsunternehmens bezieht bzw. durch diese ergibt, der sich ggf. dadurch gegenüber dem/der jeweiligen Teilnehmer/in ergebende Schaden nicht nicht wieder gutzumachen oder auf sonstige Weise ausreichend ist, um eine/n solche/n Teilnehmer/in für einen Unterlassungsanspruch oder eine sonstige billigkeitsrechtliche Maßnahme zu berechtigen oder auf irgendeine Weise die Herstellung, den Vertrieb, die Ausstellung oder die sonstige Ausnutzung irgendeiner App, eines Dienste oder sonstigen Eigentums eines Wettbewerbsunternehmens vorzuschreiben, und die Rechte und Rechtsmittel des Teilnehmers/der Teilnehmerin bezüglich jedweden solchen Ereignisses sind stringent auf das Recht beschränkt, einen eventuellen Schadenersatz per Gerichtsklage zu erhalten.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS: KEIN TEIL IN DIESEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN BESCHRÄNKT ODER ÄNDERT IRGENDEINE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG FÜR VERBRAUCHER ODER IRGENDEINE KONKLUDENTE BEDINGUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG ODER SCHLIESST SOLCHE AUS BZW. BEHAUPTET EINE SOLCHE BESCHRÄNKUNG, ÄNDERUNG ODER EINEN SOLCHEN AUSSCHLUSS; DEREN AUSSCHLUSS AUS DIESEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN WÜRDE IM WIDERSPRUCH ZU JEDWEDEM GESETZ STEHEN ODER DAZU FÜHREN, DASS JEDWEDER TEIL DIESER TEILNAHMEBEDINGUNGEN UNGÜLTIG WIRD („NICHT AUSSCHLIESSBARE GARANTIEN“). VORBEHALTLICH DER BESCHRÄNKUNGEN IM VORANGEGANGENEN SATZ UND IM GRÖSSTMÖGLICHEN UMFANG, DER DURCH JEDWEDE ZWINGENDEN BESTIMMUNGEN GELTENDEN RECHTS ZULÄSSIG IST, SCHLIESST JEDES DER WETTBEWERBSUNTERNEHMEN, UNITY, YOUTUBE UND VIMEO SOWIE JEDE/R IHRER JEWEILIGEN MITARBEITER, FÜHRUNGSKRÄFTE, DIREKTOREN, MITGLIEDER, GESCHÄFTSFÜHRER, VERTRETER UND BEVOLLMÄCHTIGTEN (DIE „FREIGESTELLTEN PARTEIEN“) VON DIESEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN ALLE KONDITIONEN, GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN AUS, DIE DURCH GESETZ, ALLGEMEINGÜLTIGES ODER GEWOHNHEITSRECHT GEFOLGERT WERDEN; DIES GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG IN BEZUG AUF EINE NICHT AUSSCHLIESSBARE GARANTIE. VORBEHALTLICH JEDWEDER NICHT AUSSCHLIESSBARER GARANTIEN STIMMT JEDE/R TEILNEMER/IN ZU, DIE FREIGESTELLTEN PARTEIEN VON JEDWEDER HAFTUNG ÜBERHAUPT FÜR VERLETZUNGEN ODER SCHÄDEN JEDWEDER ART, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG, DER ANNAHME, DEM BESITZ, DEM MISSBRAUCH ODER DER VERLEIHUNG EINES PREISES ODER WÄHREND DER VORBEREITUNG AUF, DER TEILNAHME AN BZW. DER AN- ODER ABREISE VON/ZU JEDWEDEN/JEDWEDEM WETTBEWERB - ODER JEDWEDER PREISBEZOGENEN AKTIVITÄT, ALSO U. A. JEDWEDE/R VERLETZUNG, SCHADEN, TOD, VERLUST ODER UNFALL AN PERSONEN ODER SACHEN, ERLITTEN WERDEN, FREIZUSTELLEN SOWIE SCHAD- UND KLAGLOS ZU HALTEN (D. H. SIE ZU SCHÜTZEN UND/ODER ZU ENTSCHÄDIGEN); (JEDOCH GILT DIESE VERPFLICHTUNG ZUR FREISTELLUNG, SCHADLOSHALTUNG UND ENTSCHÄDIGUNG NICHT FÜR FÄLLE VON BETRUG ODER KÖRPERVERLETZUNG ODER VERLUST AN MENSCHENLEBEN ODER SOFERN IRGENDEIN TOD ODER PERSONENSCHADEN DURCH DIE FAHRLÄSSIGKEIT DES SPONSORS ODER EINES DRITTEN VERURSACHT WIRD; HIER KANN DIE HAFTUNG GEGENÜBER DEM GESCHÄDIGTEN NICHT PER GESETZ AUSGESCHLOSSEN WERDEN (ALLERDINGS NUR, WENN DIES IN DEINER RECHTSORDNUNG VON RECHTS WEGEN ERFORDERLICH IST)). JEDER PREISGEWINNER ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DER PREIS IM VORLIEGENDEN ZUSTAND („AS-IS“) OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, ZUSICHERUNG ODER GARANTIE (AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, TATSÄCHLICH ODER RECHTLICH) BEREITGESTELLT WIRD, GLEICHGÜLTIG OB DIESE JETZT BEKANNT IST ODER NACHFOLGEND, ÜBER JEDWEDE NICHT AUSSCHLIESSBARE GARANTIE HINAUS, ERLASSEN WIRD.
ZUSÄTZLICHE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE:
Die Freigestellten Parteien sind nicht verantwortlich bzw. haftbar für irgendeinen der folgenden Fälle, gleichgültig ob sie von einer Freigestellten Partei, dem/der Teilnehmer/in (oder einem Mitglied irgendeines Teilnehmer-Teams oder einer Teilnehmer-Organisation) oder durch einen menschlichen Fehler verursacht wurden (außer in dem Umfang, in dem sich irgendeiner der nachfolgenden Fälle aus Gründen ereignet, die innerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Sponsors liegen, wenn geltendes Recht im Rechtssystem deines Wohnsitzes vorschreibt, dass die Haftung gegenüber dem Geschädigten von Rechts wegen in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen werden kann): Beiträge oder Stimmen, die durch rechtswidrige Mittel (wie u. a. durch ein automatisiertes Computerprogramm) erfolgen oder über das oben genannte Maß hinausgehen; jedwede verloren gegangene, verspätete, mit Nachporto versehene, unvollständige, unleserliche, unverständliche, beschädigte oder fehlgeleitete E-Mail, Post oder wettbewerbsbezogene Korrespondenz oder Materialien; jedwede/r Fehler, Auslassung, Unterbrechung, Mangel oder Verzögerung in der Übermittlung oder Kommunikation; Viren oder technische oder mechanische Störungen; unterbrochene oder nicht verfügbare Telefon-, Mobilfunk-, Kabel- oder Satellitensysteme; Fehler, Schreibfehler oder Druckfehler in diesen Teilnahmebedingungen, jedweden wettbewerbsbezogenen Werbeanzeigen oder sonstigen Materialien; Ausfälle von elektronischen Geräten, Computern, Hardware oder Software; unterbrochene oder nicht verfügbare Netzwerkverbindungen oder jedwede fehlgeschlagene, unrichtige, unvollständige, ungenaue, verfälschte oder verzögerte elektronische Kommunikation; technische oder menschliche Fehler, die bei der Durchführung des Wettbewerbs oder der Bearbeitung von Beiträgen geschehen; oder jedwede/r Verletzung oder Schaden an Personen oder Sachen, die/der mittel- oder unmittelbar ganz oder teilweise durch die Beteiligung des Teilnehmers/der Teilnehmerin an dem Wettbewerb oder die Entgegennahme oder Nutzung irgendeines Preises verursacht wird. Ohne Einschränkung irgendeiner anderen Bestimmung in diesen Teilnahmebedingungen ist keine Freigestellte Partei für irgendeine/n Verletzung oder Schaden an Personen oder Sachen des Teilnehmers/der Teilnehmerin oder irgendeines Dritten verantwortlich oder haftbar, die/der auf der Nutzung der Software des Teilnehmers/der Teilnehmerin oder sonstiger Teilnehmer-Inhalte, die im Rahmen dieses Wettbewerbs zur Verfügung gestellt werden, seitens einer solchen Partei oder auf irgendeiner Nutzung der Software oder Teilnehmer-Inhalte irgendeines anderen Wettbewerbsteilnehmers bzw. einer anderen Wettbewerbsteilnehmerin durch den/die Teilnehmer/in beruhen. Freigestellte Parteien sind nicht für elektronische Mitteilungen verantwortlich, die infolge irgendeiner Form aktiver oder passiver Filterung oder aufgrund von ungenügendem Platz im E-Mail-Konto bzw. auf dem Anrufbeantworter zum Empfang von E-Mails oder Sprachnachrichten nicht zugestellt werden können. Keine freigestellte Partei ist verantwortlich oder haftbar für irgendwelche vermeintlichen Teilnehmer-Inhalte (u. a. jedwedes Fortschrittsvideo), die aus irgendeinem Grund zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Preisverleihung in diesem Wettbewerb von irgendeiner Hosting-Webseite entfernt werden, einschließlich der Entfernung eines vermeintlichen Fortschrittsvideos durch eine Hosting-Webseite als Reaktion darauf, dass ein solcher Inhalt als unangemessen „gekennzeichnet“ oder gemeldet wurde. Keine Freigestellte Partei ist verantwortlich für Änderungen an irgendeiner Hosting-Webseite oder irgendeiner der Funktionen jedweder solcher Hosting-Webseite, die den Wettbewerb oder die Fähigkeit eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin zur Teilnahme stören kann. Freigestellte Parteien sind nicht dafür verantwortlich, wenn irgendwelche von dem/der Teilnehmer/in zur Verfügung gestellten Kontaktinformationen nicht funktionieren oder ohne vorherige schriftliche Ankündigung an den Sponsor geändert werden, in einem solchen Fall können sie eine/n Teilnehmer/in disqualifizieren. Ohne Einschränkung irgendeiner anderen Bestimmung in diesen Teilnahmebedingungen sind die Freigestellten Parteien nicht verantwortlich oder haftbar gegenüber jedwedem/jedweder Teilnehmer/in oder Gewinner/in (oder jedweder anderen Person, die über eine/n solche/n Teilnehmer/in oder Gewinner/in eine Forderung stellt) für das Versäumnis, einen Preis bzw. einen Teil davon bereitzustellen, falls irgendeine der Wettbewerbsaktivitäten bzw. der Abläufe oder Aktivitäten der Freigestellten Parteien durch irgendeine Ursache oder ein Ereignis außerhalb des alleinigen und vertretbaren Einflussbereichs der entsprechenden Freigestellten Partei (wie vom Sponsor nach dessen alleinigem Ermessen festgelegt) beeinflusst werden; dazu gehören u. a. solche durch höhere Gewalt, Gerätefehler, angedrohte oder tatsächliche terroristische Handlungen, Luftangriffe, Handlungen von Staatsfeinden, Kriege (erklärte oder nicht erklärte), zivile Unruhen, Aufstände, Aufruhr, Epidemien, Feuer, Explosionen, Erdbeben, Hochwasser, Wirbelstürme, ungewöhnlich starke Unwetter, Stromausfall, Embargos, Arbeitskämpfe oder Streiks (gleichgültig ob rechtmäßig oder unrechtmäßig), Arbeits- oder Materialknappheit, Transportunterbrechungen jeglicher Art, Bummelstreiks, jedwede/s Gesetz, Regel, Vorschrift, Gerichtsverfahren, Verfügung oder Aufforderung, die/der von jedweder Regierungs- oder regierungsnahen Behörde verabschiedet, ergriffen oder vorgenommen wurde (gleichgültig ob sich eine solche staatliche Handlung als ungültig erweist oder nicht) oder jedweder sonstige Grund, gleichgültig ob er oben speziell genannt wird oder nicht.
Die folgenden Sonderbedingungen gelten nur für Teilnehmer/innen, die in Deutschland leben. Wenn du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast, gelten die Abschnitte „Zusätzliche Haftungsausschlüsse“ und „Haftungsbeschränkung und Gewährleistungsausschluss“ dieser Teilnahmebedingungen nicht für dich. Stattdessen gilt der folgende Abschnitt für dich:
DER SPONSOR UND JEDER SEINER JEWEILIGEN MITARBEITER, FÜHRUNGSKRÄFTE, DIREKTOREN, MITGLIEDER, GESCHÄFTSFÜHRER, VERTRETER UND BEAUFTRAGTEN (DIE „ANGEGEBENEN PARTEIEN“) IST FOLGENDERMASSEN HAFTBAR:
(I) DIE ANGEGEBENEN PARTEIEN HAFTEN UNBESCHRÄNKT FÜR VORSATZ UND GROBE FAHRLÄSSIGKEIT SOWIE FÜR SCHÄDEN, DIE AUS DER VERLETZUNG VON LEBEN, KÖRPER ODER GESUNDHEIT ENTSTEHEN.
(II) IN EINEM FALL LEICHTER FAHRLÄSSIGKEIT, HAFTEN DIE ANGEGEBENEN PARTEIEN LEDIGLICH FÜR VERLETZUNGEN EINER WESENTLICHEN VERTRAGSPFLICHT (KARDINALPFLICHT). EINE „KARDINALPFLICHT“ IM SINNE DIESER BESTIMMUNG IST EINE PFLICHT, DEREN ERFÜLLUNG DIE UMSETZUNG DIESES VERTRAGS ÜBERHAUPT ERST ERMÖGLICHT UND AUF DEREN ERFÜLLUNG SICH DER VERTRAGSPARTNER DESHALB IM ALLGEMEINEN BERUFEN KANN.
(III) IN EINEM FALL GEMÄSS KLAUSEL (II) SIND DIE GENANNTEN PARTEIEN NICHT HAFTBAR FÜR IRGENDEINEN MANGELNDEN WIRTSCHAFTLICHEN ERFOLG, ENTGANGENE GEWINNE UND MITTELBARE SCHÄDEN.
(IV) DIE HAFTUNG GEMÄSS DEN OBIGEN KLAUSELN (II) UND (III) IST AUF DIE TYPISCHEN, VORHERSEHBAREN SCHÄDEN BESCHRÄNKT.
(V) JEDWEDE POTENZIELLE HAFTUNG SEITENS DER ANGEGEBENEN PARTEIEN FÜR IRGENDWELCHE GEWÄHRLEISTUNGEN UND FÜR FORDERUNGEN AUFGRUND DES DEUTSCHEN PRODUKTHAFTUNGSGESETZES BLEIBEN UNBERÜHRT.
ALLGEMEINE REGELUNGEN:
Durch Teilnahme an diesem Wettbewerb (außer wo dies von Rechts wegen verboten ist) gewährt jede natürliche Person, die im Rahmen einer Teilnahme bzw. eines Beitrags diese Teilnahmebedingungen unterzeichnet (als der/die Teilnehmer/in ODER ALS ein Teilnehmer-Team oder eine Teilnehmer-Organisation) den Wettbewerbsunternehmen das unwiderrufliche, unterlizenzierbare, kostenlose, absolute Recht und die Erlaubnis sein/e/n bzw. ihr/e/n Namen, Foto, Porträt, Stimmaufzeichnung, biografische Informationen, jedwede ihm bzw. ihr zuzuordnenden Zitate sowie jedwede sonstigen Angaben zur Person (ungeachtet ob diese nach alleinigem Ermessen der Wettbewerbsunternehmen verändert, abgeändert, modifiziert oder bearbeitet wurden oder ob sie allein oder zusammen mit anderem Material genutzt werden) für Zwecke der Werbung, des Handels, der Verkaufsförderung und Öffentlichkeitswirkung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und der Preisverleihung zu nutzen, zu veröffentlichen, zu posten oder anzuzeigen; und zwar ohne weitere Verpflichtung ihm bzw. ihr gegenüber bzw. ohne Vergütung jedweder Art für ihn bzw. sie und überall auf der Welt in jedwedem derzeit bekannten oder künftig entwickelten Medium (u. a. im Internet) und ohne irgendeine zeitliche Beschränkung und ohne Ankündigung, Überprüfung oder Genehmigung, und jede solche Person stellt sämtliche Wettbewerbsunternehmen von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit solchen autorisierten Nutzungen frei. Kein Teil in diesen Teilnahmebedingungen verpflichtet irgendein Wettbewerbsunternehmen zur Nutzung irgendeines im Rahmen dieses vorliegenden Dokuments gewährten Rechts, und jede natürliche Person, die gemäß dieser Bestimmung Öffentlichkeitsrechte gewährt, verzichtet auf jedwedes Recht, eine solche Nutzung zu überprüfen und zu genehmigen.
Die Entscheidungen des Sponsors sind für alle diesen Wettbewerb betreffenden Angelegenheiten endgültig, also auch die Auslegung dieser Teilnahmebedingungen, die Annahme oder Ablehnung von Teilnehmern/Teilnehmerinnen, Beiträgen oder Stimmen, die Auswahl der Gewinner/innen und die Verleihung der Preise. Als Bedingung zur Teilnahme verpflichten sich alle Teilnehmer/innen, an diese Teilnahmebedingungen gebunden zu sein. Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen kann zu einem Ausschluss von dem Wettbewerb führen. Teilnehmer verpflichten sich außerdem dazu, nicht dem Wettbewerb zu schaden oder seine Unterbrechung zu verursachen bzw. andere von der Teilnahme am Wettbewerb abzuhalten. Der Sponsor behält sich das Recht vor, die Teilnahme (u. a. die Stimmabgabe) von jedweder IP-Adresse, E-Mail-Adresse oder Domain, von jedwedem Gerät, jedweder sonstigen Kennung oder identifizierbaren Quelle einzuschränken oder für ungültig zu erklären, wenn irgendein/e Beitrag, Stimmabgabe bzw. Teilnahme unter dem Verdacht steht, betrügerisch zu sein; dies wird vom Sponsor nach seinem alleinigen Ermessen festgelegt. Der Sponsor behält sich das Recht vor, nach seinem alleinigen Ermessen, Beiträge, Stimmabgaben oder eine sonstige Teilnahme durch jedwede natürliche oder juristische Person, von der der Sponsor annimmt, dass sie versucht hat, die Durchführung, Sicherheit, Gerechtigkeit oder den ordnungsgemäßen Ablauf dieses Wettbewerbs zu manipulieren bzw. zu beeinträchtigen. Falls eine vermeintliche oder tatsächliche Mehrdeutigkeit, Unstimmigkeit oder Abweichung zwischen den Veröffentlichungen oder anderen Aussagen in irgendwelchen wettbewerbsbezogenen Materialien und diesen Teilnahmebedingungen besteht (einschließlich jedweder vermeintlicher Abweichung oder Unstimmigkeit innerhalb dieser Teilnahmebedingungen), so wird sie vom Sponsor nach dessen alleinigem Ermessen geklärt. Teilnehmer/innen verzichten auf jedwedes Recht, Ansprüche wegen Mehrdeutigkeit im Wettbewerb oder in diesen Teilnahmebedingungen geltend zu machen. Wenn der Sponsor feststellt (jederzeit und nach seinem alleinigen Ermessen), dass irgendein/e Gewinner/in oder potenzielle/r Gewinner/in disqualifiziert wird, nicht teilnahmeberechtigt ist, gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt oder ein Verhalten zeigt, das der Sponsor für anstößig, unangebracht, bedrohlich oder illegal hält oder das irgendwelche anderen Personen oder Unternehmen ärgern, beschimpfen oder schikanieren soll, so behält sich der Sponsor das Recht vor, eine/n solche/n Gewinner/in oder potenzielle/n Gewinner/in zu disqualifizieren, und zwar selbst dann, wenn der/die disqualifizierte Gewinner/in oder der/die potenzielle Gewinner/in möglicherweise schon benachrichtigt oder irgendwo dargestellt oder angekündigt wurde. Das Versäumnis des Sponsors, irgendeine Bestimmung in diesen Teilnahmebedingungen durchzusetzen bzw. seine Entscheidung, sie nicht durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf diese oder jedwede andere Bestimmung dar. Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit irgendeiner Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen hat keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit irgendeiner anderen Bestimmung. Sollte irgendeine Bestimmung für ungültig oder auf sonstige Weise für nicht durchsetzbar oder rechtswidrig befunden werden, so bleiben diese Teilnahmebedingungen ansonsten wirksam und werden gemäß ihren Bedingungen so ausgelegt, als wenn die ungültige oder rechtswidrige Bestimmung nicht darin enthalten wäre. Wenn der Wettbewerb aus beliebigem Grund nicht planmäßig durchgeführt werden kann (u. a. infolge eines tatsächlichen oder mutmaßlichen Betrugs oder einer sonstigen nicht ordnungsgemäßen Teilnahme oder Stimmabgabe), so behält sich der Sponsor das Recht vor, nach seinem alleinigen Ermessen den Wettbewerb abzusagen, zu ändern oder auszusetzen und die Preise auf der Grundlage der ggf. vor der Absage, Änderung oder Aussetzung eingegangenen teilnahmeberechtigten, unstrittigen Beiträge, oder wie es der Sponsor ansonsten für gerecht und angemessen erachtet, zu vergeben. Wenn irgendeine Person falsche Angaben macht oder durch betrügerischen Methoden teilnimmt bzw. Beiträge oder Stimmen einreicht, oder auf andere Art und Weise festgestellt wird, dass sie in dem Versuch, einen Preis zu erhalten, gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt, kann der Sponsor diese Person (und jedwede/n Teilnehmer/in, in dessen/deren Namen eine solche Person am Wettbewerb teilgenommen hat) disqualifizieren und Schadenersatz von ihm/ihr fordern, und diese Person kann in vollem gesetzlichen Umfang bestraft werden. Wenn ein Streitfall bezüglich eines Beitrags nicht zur Zufriedenheit des Sponsors geklärt werden kann, so gilt ein solcher Beitrag als nicht teilnahmeberechtigt. ACHTUNG: JEDWEDER VERSUCH, IRGENDEINEN ONLINE-DIENST ODER EINE WEBSEITE ZU SCHÄDIGEN ODER DEN RECHTMÄSSIGEN ABLAUF DES WETTBEWERBS ZU STÖREN KANN EINEN VERSTOSS GEGEN DAS STRAF- UND ZIVILRECHT DARSTELLEN. WENN EIN SOLCHER VERSUCH ERFOLGT, KANN DER SPONSOR JEDWEDEN TEILNEHMER, DER EINEN SOLCHEN VERSUCH UNTERNIMMT, DISQUALIFIZIEREN UND SCHADENERSATZ IM GRÖSSTMÖGLICHEN RECHTLICH ZULÄSSIGEN UMFANG FORDERN.
STREITFÄLLE/GELTENDES RECHT:
Sofern nicht von Rechts wegen verboten, sind sämtliche Streitfälle, Forderungen und Klagen zwischen einem Teilnehmer und jedweder Freigestellten Partei, die sich aus diesem Wettbewerb, der Ermittlung jedweder Gewinner/innen oder jedwedes vergebenen Preise bzw. im Zusammenhang mit diesen Ereignissen ergeben, einzeln und ohne Rückgriff auf jedwede Form der Sammelklage zu klären. Außerdem ist es einem/einer Teilnehmer/in in jeglichem solcher Streitfälle unter keinen Umständen gestattet bzw. ist er/sie berechtigt, Schadenersatz für Straf-, Neben- oder Folgeschäden bzw. jedwede sonstigen Schäden, einschließlich Anwaltsgebühren, zugesprochen zu bekommen, abgesehen von den (gegebenenfalls vorhandenen) tatsächlichen Auslagen des Teilnehmers/der Teilnehmerin, die den Betrag von fünfundzwanzig Dollar (25 USD) nicht übersteigen dürfen; und der/die Teilnehmer/in verzichtet auf sämtliche Rechte bezüglich solcher Forderungen; außerdem verzichtet jede/r Teilnehmer/in auf alle Rechte auf eine Vermehrung bzw. Erhöhung des Schadenersatzes.
Dieser Wettbewerb sowie jedweder Streitfall, der sich aus diesem ergibt bzw. im Zusammenhang mit diesem steht (gleichgültig ob wegen einer Vertragsverletzung, eines rechtswidrigen Verhaltens oder aus einem anderen Grund) wird nach dem innerstaatlichen Recht des Bundesstaates Kalifornien, USA, geregelt, und zwar ohne Berücksichtigung der Regelungen des Internationalen Privatrechts oder der Prinzipien oder Regelungen der Rechtswahl, die zur Anwendung der Gesetze irgendeiner anderen Rechtsordnung führen würden. Jedwede gerichtlichen Schritte, Klagen oder Verfahren in Bezug auf diesen Wettbewerb (gleichgültig ob wegen einer Vertragsverletzung, eines rechtswidrigen Verhaltens oder aus einem anderen Grund) werden ausschließlich in den staatlichen oder bundesstaatlichen Gerichten verhandelt, die in San Mateo County, Kalifornien, USA gelegen sind bzw. dort zuständig sind; und jede/r Teilnehmer/in akzeptiert dies und unterwirft sich hinsichtlich jedweder gerichtlichen Schritte, Klagen oder Verfahren, die sich aus diesem Wettbewerb ergeben bzw. die im Zusammenhang mit diesem stehen, der persönlichen Zuständigkeit dieser Gerichte.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR AUSTRALISCHE TEILNEHMER/INNEN: Die persönlichen Informationen der Teilnehmer/innen werden gesammelt, um den Sponsor und seine Vertretungen in die Lage zu versetzen, diesen Wettbewerb durchzuführen und ihn (und seine Gewinner/innen) hervorzuheben. Die persönlichen Informationen der Gewinner/innen können Dritten zur Verfügung gestellt werden, die Hilfestellung bei der Durchführung des Wettbewerbs leisten (dazu gehören Preisbereitsteller und Lieferanten) und für Zwecke der Öffentlichkeitswirkung im Umfeld des Wettbewerbs. Wenn die angeforderten persönlichen Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden, darf der/die Teilnehmer/in nicht am Wettbewerb teilnehmen. Die persönlichen Informationen des Teilnehmers/der Teilnehmerin können außerhalb von Australien, einschließlich den USA, offengelegt werden. Durch seine/ihre Teilnahme an diesem Wettbewerb stimmt der/die Teilnehmer/in der Nutzung seiner/ihrer persönlichen Informationen in der beschriebenen Weise zu. Wenn ein/e Teilnehmer/in nicht alle angeforderten persönlichen Informationen wahrheitsgemäß bereitstellt, so kann der Sponsor bestimmen, dass der/die Teilnehmer/in nicht berechtigt ist, einen Preis zu gewinnen. Die Datenschutzrichtlinie des Sponsors unter www.oculus.com/privacy enthält Informationen darüber, wie Teilnehmer/innen Kontakt mit dem Sponsor aufnehmen können, wenn sie Fragen dazu haben, wie der Sponsor ihre persönlichen Informationen sammelt, verwendet, und mit anderen teilt.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN/WER HAT GEWONNEN?: Eine Kopie dieser Teilnahmebedingungen und Information darüber, wer gewonnen hat, erhältst du, wenn du eine E-Mail mit dem Betreff „Mobile VR Jam 2015 – Teilnahmebedingungen“ oder „Mobile VR Jam 2015 – Wer hat gewonnen?“ (je nachdem, was zutrifft) an vrjam@oculus.com sendest. Anfragen zu den Teilnahmebedingungen müssen bis spätestens zum Ende des Wettbewerbszeitraums eingehen. Anfragen zu Informationen über die Gewinner/innen dürfen nicht später als drei (3) Monate nach dem Ende des Wettbewerbszeitraums eingehen. Während des Wettbewerbszeitraums sind die Teilnahmebedingungen auch unter vrjam.challengepost.com/rules abrufbar.
SPONSOR: Oculus VR, LLC, 1601 Willow Road, Menlo Park, California 94025. Weder YouTube noch Vimeo ist ein Sponsor des Wettbewerbs.